2022.RRGR.369
I 230-2022 Blum (Melchnau, SP) Berechnung der Abgeltungen für die Heilpädagogischen Schulen – Reichen die Mittel für qualifiziertes Personal? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 230-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.369
Eingereicht am: 28.11.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Blum (Melchnau, SP) (Sprecher/in) Kocher Hirt (Worben, SP) Soder (Biel/Bienne, Grüne) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 01.12.2022
RRB-Nr.: 391/2023 vom 05. April 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Berechnung der Abgeltungen für die Heilpädagogischen Schulen – Reichen die Mittel für qualifiziertes Personal?
Die Klassen in den heilpädagogischen Schulen werden in der Regel durch eine Lehrperson geführt, die zusätzlich durch mindestens eine Assistenzperson unterstützt wird. In vielen heilpädagogischen Schulen werden für die Aufgabe der Klassenassistenz Praktikantinnen und Praktikanten angestellt. Angesichts der Tatsache, dass in den separativen Settings des besonderen Volksschulangebots die Klassenzusammensetzung zunehmend heterogener wird und der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit komplexen Beeinträchtigungen zunimmt, stellt sich die Frage, ob die Anstellung von Praktikantinnen und Praktikanten als Unterstützung im Unterricht noch angemessen ist.
Auch aus anstellungsrechtlicher Sicht ist die flächendeckende Anstellung von Praktikantinnen und Praktikanten keine gute Lösung. Dies zeigen die Entwicklungen vor allem bei den Lernenden FABE (Fachmann/Fachfrau Betreuung), wo die Zahl der Praktika vor der Berufslehre sehr stark angestiegen ist und Jugendliche ihre Ausbildungszeit unnötig verlängern müssen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO) im Jahr 2017 strengere Regeln formuliert. Praktika in Kindertagesstätten dürfen seither nur länger als sechs Monate dauern, wenn die Institution einen anschliessenden Ausbildungsplatz garantiert. Andernfalls muss ein Monatslohn für ungelernte Mitarbeitende von mindestens 3000 Franken bezahlt werden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie hoch ist der Anteil an ausgebildetem Personal, das zusätzlich zu den Lehrpersonen an den heilpädagogischen Schulen arbeitet? Wie hoch ist der Anteil an Personal ohne spezifische berufliche Qualifikation? Wie hoch ist der Anteil an Praktikumsplätzen?
2. Die flächendeckende Anstellung von Schulassistenz an den HPS kann viel dazu beitragen, dass die Klassenführung auch in herausfordernden Situationen gut gelingt. Wurde dieser Aspekt bei der Berechnung der Abgeltung berücksichtigt? Können sich die heilpädagogischen Schulen die Anstellung von Klassenassistenz (mit oder ohne spezifische berufliche Qualifikation) überhaupt leisten? Oder sind die Ansätze aufgrund von Praktikumslöhnen berechnet worden?
3. Gibt es bei den Klassenassistenzen Vorgaben zum Anteil an ausgebildetem Personal?
4. Welche Vorgaben macht der Kanton zu den Anstellungsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten in der besonderen Volksschule? Gelten die Regeln, welche die KAMKO für die Durchführung von Praktika an Kindertagesstätten aufgestellt hat, auch für die heilpädagogischen Schulen?
5. Werden in den heilpädagogischen Schulen auch Ausbildungsplätze angeboten (anschliessend an das Praktikum)?
Begründung der Dringlichkeit: Die heilpädagogischen Schulen führen aktuell sehr grosse Klassen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit einer komplexen Beeinträchtigung. Eine tragende personelle Zusammensetzung für das kommende Schuljahr ist äusserst wichtig, deshalb soll diesbezüglich möglichst rasch Klarheit und Transparenz geschafft werden.
Antwort des Regierungsrates
Zu Ziffer 1: Die nachfolgenden Zahlen basieren auf einer aktuellen Umfrage bei den Heilpädagogischen Schulen (HPS): Neben dem Lehrpersonal arbeiten an Heilpädagogischen Schulen im Unterricht auch Personen, die eine anderweitige Ausbildung absolviert haben (z. B. FaBe, FaGE, Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter, klinische Heilpädagoginnen / Heilpädagogen). Diese umfassen einen Anteil von rund einem Drittel der gesamten eingesetzten Stellenprozente im Unterricht. Der Anteil des gesamten Personals ohne berufliche Qualifikation (z. B. als Klassenhilfen, Klassenassistenzen, nicht pädagogisch Ausgebildete, Praktikantinnen und Praktikanten) beträgt rund 20 Prozent. Vom Anteil des gesamten Personals ohne berufliche Qualifikationen werden rund zwei Drittel mit Praktikantinnen und Praktikanten besetzt.
Zu Ziffer 2: Die HPS erhalten über die Leistungsvereinbarung (LV) mit der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) einen individuell auf die Institution abgestimmten Betrag für unterrichtsunterstützende und unterrichtsermöglichende Leistungen (Förderlektionen). Die Höhe des Betrages setzt sich zusammen aus einer Pauschale pro Lektion, die für alle Institutionen identisch ist, multipliziert mit einer individuellen Anzahl Wochenlektionen je nach Betreuungsbedarf der Institution. Gemäss Art. 50 Abs. 3 der Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) orientieren sich die Pauschalen für die Förderlektionen an den durchschnittlichen Kosten, die bei einer effizienten Leistungserbringung entstehen. Mit diesen Beiträgen für Förderlektionen haben die HPS die Möglichkeit, bedarfsgerechte, zusätzliche Personalressourcen einzusetzen (z. B. Klassenassistenzen).
Zu Ziffer 3: Seitens der BKD gibt es keine Vorgaben betreffend den Anteil an ausgebildetem Personal bei Klassenassistenzen. Die Institutionen passen ihre Personalrekrutierung bedarfsgerecht gemäss ihrer Zielgruppe und dem Bildungsauftrag an. Die notwendigen Ressourcen werden über die Förderlektionen sichergestellt (vgl. Antwort 2).
Zu Ziffer 4: Die Regeln der Kantonalen Arbeitsmarktkommission (KAMKO) gelten nicht für die besonderen Volksschulen. Die BKD empfiehlt den Institutionen die Übernahme der kantonalen Vorgaben (Verordnung Praktikanten). In der Regel werden Praktikantinnen und Praktikanten für ein Schuljahr angestellt. Praktikumsverlängerungen sind grundsätzlich möglich, aber werden eher selten angewendet. Da es sich bei den Praktikumsstellen in der Regel um Vorpraktika handelt, beginnen die Praktikantinnen und Praktikanten nach Abschluss des Praktikums mit der Ausbildung.
Zu Ziffer 5: Vereinzelt gibt es Ausbildungsplätze in HPS.
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