2022.RRGR.425
I 285-2022 Schneider (Biel, SVP) Genaue Zahlen zu den Frauenhaus-Aufenthalten. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 285-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.425
Eingereicht am: 07.12.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schneider (Biel/Bienne, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 642/2023 vom 07. Juni 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Genaue Zahlen zu den Frauenhaus-Aufenthalten
Der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern ist eine wichtige staatliche Aufgabe. In diesem Sinne leisten Frauenhäuser einen Beitrag, indem sie sofortigen Schutz, Unterkunft und Beratung anbieten. Medienberichterstattungen suggerieren, es seien zu wenige Plätze vorhanden. Gemeinden stellen fest, dass vor allem Frauen aus fremden Kulturkreisen, ohne soziale Kontakte und Beziehungsnetz und Wissen um helfende Stellen in Frauenhäuser verwiesen werden und dort auch längere Zeit verbleiben. Oftmals wäre der Frau bereits geholfen, wenn sie unbürokratisch einfach in einer anderen Asylunterkunft oder einem niederschwelligen Zimmer untergebracht werden könnte. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass ein grosser Spielraum der aufnehmenden Institution sowohl bei der Zuweisung als auch bezüglich Dauer des Aufenthalts besteht.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie hat sich das Platzangebot für weibliche Opfer häuslicher Gewalt in den letzten 30 Jahren entwickelt?
2. Wie viele Frauen wurden 2021 abgewiesen? Wie viele in den zehn Jahren zuvor?
3. Gab es in den letzten Jahren Leerbestände?
4. Wie lange blieben die Frauen im Durchschnitt in den Frauenhäusern in den Jahren 2021 bzw. 2020? 5. Wie lange vor zehn Jahren?
6. Wie ist der Betreuungsschlüssel in den Berner Institutionen?
7. Wie viele (Teil-)Selbstzahler in den letzten Jahren gab es?
Antwort des Regierungsrates
Gewaltbetroffene Personen, die in ein Frauenhaus eintreten, sind auf Schutz vor der gewaltausübenden Person angewiesen. Asylunterkünfte oder niederschwellige Zimmer, wie von der Interpellantin erwähnt, können diesen Schutz jedoch nicht gewährleisten. Es ist deshalb nötig, die betroffenen Personen für die Zeit, in der Gefahr weiterer Gewalt besteht, in einer spezialisierten Schutzunterkunft mit gut instruiertem Begleitpersonal unterbringen zu können.
Zu Frage 1: Wie hat sich das Platzangebot für weibliche Opfer häuslicher Gewalt in den letzten 30 Jahren entwickelt? Die Anzahl Plätze hat sich während der letzten 30 Jahre nicht verändert. Total sind im Kanton Bern 20 Zimmer (davon 1 Notzimmer) mit 41 Betten verfügbar: – Bern: 7 Zimmer plus 1 Notzimmer, insgesamt 15 Betten – Thun: 6 Zimmer, insgesamt 14 Betten – Biel: 6 Zimmer, insgesamt 12 Betten
Zu Frage 2: Wie viele Frauen wurden 2021 abgewiesen? Wie viele in den zehn Jahren zuvor? Es wird auch bei voller Platzbelegung keine Frau mit Opferstatus gemäss Opferhilfegesetz (OHG) abgewiesen. Für diese Personen werden zunächst Unterbringungsmöglichkeiten in ausserkantonalen Frauenhäusern gesucht, falls keine freien Plätze vorhanden sind, in alternativen Unterkünften (Hotels, Pensionen etc.). 2021 wurden im Kanton Bern 118 Frauen in Hotels, Institutionen oder ausserkantonalen Frauenhäusern platziert.
Weiterweisungen/Hotelunterbringungen/Unterbringung in ausserkantonalen Frauenhäusern (2012 – 2022):
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
198 219 1431 302 212 255 197 165 1123 118 249
Zu Frage 3: Gab es in den letzten Jahren Leerbestände? Nein, während der letzten Jahre gab es keine Leerstände. Soll in einem Frauenhaus jederzeit eine Frau aufgenommen werden können, müssen je nach Grösse des Hauses unterschiedlich grosse Kapazitätsreserven bestehen. Damit ein Frauenhaus als Kriseninterventionsstelle funktioniert, empfiehlt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) für ein Frauenhaus einen durchschnittlichen Auslastungsgrad von 75 Prozent. Bei den Frauenhäusern im Kanton Bern handelt es sich um mittelgrosse bis grössere Häuser, weshalb die Auslastung über den von der SODK empfohlenen 75 Prozent stimmig ist. Die Auslastung der Frauenhäuser Bern, Biel und Thun lag in den letzten fünf Jahren jeweils zwischen 78 und 94 Prozent. Der aggregierte Wert über alle drei Frauenhäuser war in derselben Periode jeweils grösser als 83 Prozent und hat im Jahr 2022 90 Prozent erreicht.
Aufgrund von Fehlern in der Erfassungssoftware sind die Werte des Frauenhauses Thun für das Jahr 2014 nicht enthalten. Aufgrund von Fehlern in der Erfassungssoftware sind die Werte der Frauenhäuser Bern und Thun für das Jahr 2015 nicht enthalten. Mutmasslich tiefere Anzahl aufgrund der Covid-Pandemie
Die Auslastung hängt nicht nur von den vorhandenen Plätzen ab, sondern u.a. auch von der Dauer des Aufenthalts, die in den beiden Frauenhäusern in Bern und Thun im Vergleich zu jenem in Biel eher hoch ist. Weiter spielen interkantonale Aufnahmen eine Rolle.
Zu den Fragen 4 und 5: Wie lange blieben die Frauen im Durchschnitt in den Frauenhäusern in den Jahren 2021 bzw. 2020? Wie lange vor zehn Jahren? Durchschnittliche Aufenthaltsdauer vor 10 Jahren sowie 2020 und 2021:
Haus 2013 2020 2021
Frauenhaus Bern Ø 36 Nächte Ø 40 Nächte Ø 44 Nächte
Frauenhaus Thun Ø 46 Nächte Ø 50 Nächte Ø 42 Nächte
Frauenhaus Biel Ø 33 Nächte Ø 34 Nächte Ø 34 Nächte
Diese Zahlen variieren unter den verschiedenen Kantonen stark. 2019 verblieben Frauen in anderen Kantonen beispielsweise durchschnittlich folgende Anzahl Nächte in Frauenhäusern: NE ZH BS/BL LU
Ø 33 Ø 34 Ø 35 Ø 39
Die Herkunft der untergebrachten Personen setzte sich im Zeitraum von 2018 bis 2022 aggregiert über alle drei Frauenhäuser im Kanton Bern wie folgt zusammen:
Personenkategorie Schweiz/Liechtenstein Ausland unbekannt
Untergebrachte Frauen 24 % 75 % 1%
Untergebrachte Kinder 49 % 49 % 2%
Rund 77 Prozent der ausländischen Frauen verfügten im Betrachtungszeitraum über die Aufenthaltsbewilligung B oder die Niederlassungsbewilligung C (19 %). Des Weiteren hatten in den letzten fünf Jahren gut 8 Prozent der Frauen aus dem Ausland den Flüchtlingsstatus F, 4 Prozent hatten einen Asylantrag N gestellt und 4 Prozent waren als Touristinnen in der Schweiz. Die restlichen Aufenthaltsstatus machten einen Anteil von 7 Prozent. 4 Die Anzahl an untergebrachten Personen aus anderen Kantonen war über die letzten fünf Jahre betrachtet insbesondere 2021 und 2022 hoch:
Jahr Anzahl Ø Verweildauer (Tage) Kantone
2018 10 17.4 4 AG/SO; 4 NE; 2 VD
2019 6 10.2 4 AG/SO; 1 BL; 1 ZH
2020 15 40.9 12 AG/SO; 3 JU
Unbekannt: 4.6%, Sans-Papiers: 1.3%, Kurzaufenthaltsbewilligung: 0.7%, Status S: 0.2%
2021 31 32.4 18 AG/SO; 3 NE; 1 BL; 6 ZH; 1 JU; 2 VS
2022 28 35.2 18 AG/SO; 1 BS; 3 LU; 6 ZH
Zu Frage 6: Wie ist der Betreuungsschlüssel in den Berner Institutionen? Es besteht kein fixer Betreuungsschlüssel in Frauenhäusern, da es sich nicht um Heimeinrichtungen, sondern um Kriseninterventionsstellen handelt. Im Jahr 2021 standen den Frauenhäusern folgende Personalressourcen zur Verfügung: Haus Fachberatung Fachberatung Stellvertretungen Total Stellenprozente Frauen Kinder (Frauen und Kinder)
Frauenhaus Bern 2.3 VZÄ5 2.2 VZÄ 1.2 VZÄ 5.7 VZÄ für 15 Betten (0.38 VZÄ pro Bett)
Frauenhaus Thun 3.6 VZÄ 0.45 VZÄ 1.0 VZÄ 5.05 VZÄ für 14 Betten (0.36 VZÄ pro Bett)
Frauenhaus Biel 1.9 VZÄ 1.7 VZÄ6 0.6 VZÄ 4.2 VZÄ für 12 Betten (0.35 VZÄ pro Bett)
Zu Frage 7: Wie viele (Teil-)Selbstzahler in den letzten Jahren gab es? Die Anzahl der Selbstzahlerinnen ist äusserst niedrig. Sie lag in den Jahren 2017 bis 2021 immer lediglich bei 2 bis 4 Fällen.
Verteiler ‒ Grosser Rat
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