2022.SIDGS.64
Umsetzung der Istanbul-Konvention 2021–2023. Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 256/2024 Datum RR-Sitzung: 13. März 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2022.SIDGS.64 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Umsetzung der Istanbul-Konvention – Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion wird beschlossen:
Erwägungen
1. Der Regierungsrat nimmt den Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Bern zur Kenntnis.
2. Er beauftragt die zuständigen Direktionen mit der Weiterführung der noch nicht abgeschlossenen Massnahmen (vgl. Vortrag Ziffer 3.2) unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt. und KrZ3 im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Opferhilfestrategie oder als Einzelmassnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
4. Er beauftragt die BKD, in Kenntnis der Empfehlungen der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt, ein Konzept für die Einführung von weiteren, dem Bedarf entsprechenden Gruppentherapieangeboten für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, zu prüfen, und den damit verbundenen Ressourcenbedarf und die Finanzierungsmöglichkeit zu erheben. Der Regierungsrat ist anschliessend mit dem Prüfergebnis zu befassen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Alle Direktionen ‒ Staatskanzlei
Beilagen ‒ Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt zur Umsetzung der Istanbul -Konvention im Kanton Bern ‒ Vortrag: Umsetzung der Istanbul-Konvention – Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt