2023.BKD.161
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge 2022 an ausserkantonale pädagogische Hochschulen für Berner Studierende. Zusatzkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 301/2023 Datum RR-Sitzung: 15. März 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.161 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge 2022 an ausserkantonale pädagogische Hochschulen für Berner Studierende. Zusatzkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) verpflichtete sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für bernische Studierende an ausserkantonalen pädagogischen Hochschulen (Fachhochschulen). Mit dem RRB-Nr. 352 vom 6. April 2022 wurde der Verpflichtungskredit für die Beitragszahlungen über CHF 5 200 000 verabschiedet.
Die Gesamtzahl der Studierenden an den pädagogischen Hochschulen nimmt sowohl national als auch kantonal weiter zu. Im Studienjahr 2021/2022 studierten gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) fast 23 500 Studierende an pädagogischen Hochschulen, 3,0 % mehr als im Vorjahr (Vorjahreswachstum 5,7 %).
Per Herbstsemester 2022 verzeichnete die PH Bern einen Anstieg der Studierendenzahlen von 1,8 % gegenüber dem Vorjahresstichtag (schweizweite Studierendenzahlen liegen hier noch nicht vor). Der Anstieg der Anzahl ausserkantonaler Studierender an der PH Bern beträgt für den gleichen Zeitraum 2,6%. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der bernischen Studierenden, die an ausserkantonalen pädagogischen Hochschulen studieren um 5,6 % und die dafür zu begleichenden FHV-Beiträge nehmen um 6,5 % zu. Wichtigster Treiber für das Wachstum der vom Kanton Bern geschuldeten FHV-Beiträge war demnach im Jahr 2022 das höher als prognostiziert ausgefallene generelle Wachstum der Anzahl Bernerinnen und Berner, die ein Studium an einer ausserkantonalen pädagogischen Hochschule absolvierten. Gleichzeitig steigen auch die FHV-Beitragstarife marginal von CHF 25 000 (Studienjahr 2021/2022) auf CHF 25 100 (Studienjahr 2022/2023).
Die Entwicklung der Kosten in den letzten drei Jahren sieht wie folgt aus: Rechnungsjahr RG 2020 RG 2021 RG 2022
FHV-Beiträge an ausserkantonale pädagogische 4 605 257 5 200 017 5 535 952 Hochschulen für Berner Studierende in CHF Anzahl bernische Studierende in anderen Kantonen 388 409 432 (jeweils im Herbstsemester)
Die Abrechnungen der Beiträge gemäss FHV erfolgen nicht direkt nach Studierendenzahlen, sondern nach ECTS-Punkten, der Messgrösse für die zu absolvierenden Studienleistungen. Dabei werden pro studierende Person unterschiedliche ECTS-Punkte (unterschiedliche Studiengänge und unterschiedlich lange Verbleibdauer im Studium) abgerechnet. Die Entwicklung der
abzurechnenden ECTS-Punkte vorauszusehen ist äusserst schwierig, da diese von diversen Faktoren abhängig ist, neben der Anzahl Studierender wirkt sich namentlich auch die Studienintensität jeder einzelnen Person während der Abrechnungsperiode aus. Zudem können die Studierendenzahlen nicht unmittelbar in Bezug zu den Rechnungsjahren gesetzt werden, weil sie sich nicht auf Kalenderjahre, sondern auf Studienjahre beziehen.
2. Rechtsgrundlagen
− Art. 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 35, 36 und 37 Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0); − Art. 25 und Art. 30 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1); − Grossratsbeschluss vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende (Art. 28 FHG), delegierte Ausgabe.
Es handelt sich um eine abschliessend an den Regierungsrat delegierte Ausgabe gemäss Artikel 2 des Grossratsbeschlusses vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
4. Massgebende Kreditsumme
Bereits bewilligter Kredit (RRB 352/2022) CHF 5 200 000 Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 335 953
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Rechnungsjahr: 2022 Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung) CO-Innenauftrag: 483100300100 (Lehrerinnen- und Lehrerbildung) Konto: 363400000 (Beiträge FHV PH)
Der Betrag kann im Budget 2022 der Produktgruppe Hochschulbildung (4482900001) kompensiert werden.
6. Begründung
Der am 6. April 2022 vom Regierungsrat genehmigte Verpflichtungskredit reichte 2022 nicht aus, um den Verpflichtungen gegenüber den anderen Kantonen gemäss FHV nachzukommen. Die eingegangenen Rechnungen übersteigen den gesprochenen Kredit um CHF 335 953, weshalb ein Zusatzkredit für 2022 beantragt wird.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion