2023.BVD.2590
Sanierung Ortsdurchfahrt Stettlen (SOS); 420.10435; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 47/2024 Datum RR-Sitzung: 24. Januar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.2590 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Sanierung Ortsdurchfahrt Stettlen (SOS); 420.10435; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 2 890 000 (Gesamtkosten von CHF 3 300 000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 410 000) soll die Kantonsstrasse Nr. 234, Bern–Boll– Worb im Bereich der Ortsdurchfahrt Stettlen saniert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan Sanierung Ortsdurchfahrt Stettlen vom 20. Februar 2023
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis September 2023; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 3 300 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 0 Kosten zulasten Kanton CHF 3 300 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 410 000 (Ausgabenbewilligung BVD vom 16. Oktober 2019) Total zu bewilligende Ausgaben CHF 2 890 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: – Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 2 600 000 (Erneuerung Randabschlüsse, Entwässerung und lärmmindernder Deckbelag – Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 700 000 (Korrektion Strasse und Trottoir, bessere Beleuchtung) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 700 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Das Projekt ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 11. Dezember 2023 )* – CHF 53 500 489 noch offene Kreditsumme CHF 226 499 511 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 3 300 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 223 199 511
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Angaben zu den Investitionen
6.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 3 300 000 700 000 2 600 000 0
6.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total Vorjahre 2023 2024 2025 2026 Folgejahre
Nettoinvestitionen aktuell 3.300 0.370 0.010 0.080 0.870 1.800 0.170
In der GKIP 2023 eingestellt
Das Projekt 420.10439 wurde in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau» Kantonsstrassen» aufgeführt.
6.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Ober- und Unterbau Kantonsstrassen 2 775 000 40 Jahre 69 375
Deckbelag Kantonsstrassen 400 000 12 Jahre 33 333
Landerwerb 125 000 - -
1996 wurden im Ortskern von Stettlen drei Mittelinseln erstellt und die Ränder entsprechend angepasst. 1997 wurde der Deckbelag auf grossen Flächenteilen erneuert. Diese Massnahmen haben einen Restbuchwert von CHF 73 828, der ausserordentlich abgeschrieben werden muss.
6.4 Weitere Folgekosten
keine
7. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 370 000 2023 CHF 10 000 2024 CHF 80 000 2025 CHF 870 000 2026 CHF 1 800 000 2027 CHF 170 000 Total CHF 3 300 000
8. Begründung
Der Strassenzug Bern - Boll - Worb hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht und muss etappiert saniert werden. Im «Massnahmenkonzept Worblental» von 2014 wurde definiert, wie die Sanierung auf einheitliche Art erfolgen soll, damit Schwachstellen behoben, kantonale Standards erreicht und die Verkehrssicherheit erhöht werden können.
Die Sanierung des Strassenzugs Bern-Boll-Worb erfolgt im Rahmen der drei folgenden Projekte, die einen unterschiedlichen Projektstand haben: ‒ Deisswil (Sanierung Bernstrasse Deisswil, 420.10434: Strassenplan bewilligt); ‒ Stettlen (Sanierung Ortsdurchfahrt Stettlen, 420.10435: vorliegender Kreditantrag); ‒ Worb (Sanierung Bollstrasse Worb, Bereich OLWO, 420.20156: Strassenplan im Bau).
Vorliegend geht es um den Strassenabschnitt im Ortskern von Stettlen, zwischen den Knoten Bleiche- und Bergackerstrasse. Mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von lokal 10 600 Fahrzeugen pro Tag handelt es sich um einen stark befahrenen Strassenabschnitt.
Es bestehen viele Defizite: Der Strassenunterbau im Projektperimeter ist zwar grösstenteils noch in einem guten Zustand, die Belagsschicht ist jedoch teilweise defekt. Auch die Strassen- und Trottoirabschlüsse sind vielerorts in schlechtem Zustand. Verschiedene Werkleitungen sind schadhaft und müssen saniert werden. Bei einigen Strassenquerungen sind die erforderlichen Sichtweiten ungenügend. Schulkinder müssen unmittelbar entlang der Strasse gehen, direkt neben vorbeifahrenden Autos und Lastwagen. Auch die Lärmbelastung ist zu hoch. Bei 24 Gebäuden ist der Immissionsgrenzwert überschritten. Das Strassenabwasser fliesst über Strassenabläufe mit Schlammsammler in die naheliegenden Schmutz- oder Sauberwasserleitungen und wird anschliessend ungereinigt dem Vorfluter Worble zugeführt.
Im gesamten Projektperimeter wird ein lärmmindernder Belag eingebaut und gleichzeitig der Strassenraum aufgewertet. Mit einer Tempo 30 Zone und einem schmaleren Strassenquerschnitt wird ein deutlicher Ortskern geschaffen. Die Trennwirkung der Strasse wird reduziert und die gemeinsame Nutzung des Strassenraums durch Fussgängerinnen und Fussgänger und alle möglichen Verkehrsmittel gefördert. Zudem wird der Strassenraum mit Bäumen und Bänken attraktiver gestaltet und beschattet.
Zur Verbesserung der Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr wird der Gehweg entlang der Strasse verbreitert und das Tempo reduziert. Der Abschnitt von der Kirchgasse zum Schulhaus wird für Schulkinder sicherer gestaltet, indem ein durchgängiger Grünstreifen den Gehweg physisch von der
Strasse trennt. Fussgängerstreifen auf seitlich einmündenden Gemeindestrassen werden aufgehoben und durch Gehwegüberfahrten ersetzt. Fussgängerinnen und Fussgänger erhalten damit entlang der Bernstrasse durchgehend Vortritt.
Beim Schulhaus, beim Restaurant Linde (neben der Bahnhofstrasse), beim Knoten Oberdorfstrasse und beim Knoten Bergackerstrasse werden auf der Bernstrasse neue Fussgängerstreifen markiert. Die alten Fussgängerstreifen bei der Gemeindeverwaltung und bei der Bäckerei Krenger werden auf - gehoben, weil dort der Platz für notwendige Mittelinseln fehlt.
Im westlichen Projektabschnitt werden Radstreifen in beide Fahrtrichtungen markiert. Im Dorfkern wird die Verkehrssicherheit für Velofahrende durch die Reduktion der Geschwindigkeit (MIV), sowie mit der Fluchtmöglichkeit infolge abgesenkter, schräger Randsteine deutlich erhöht. In Querrichtung werden mit dem Mehrzweckstreifen im Bereich der Knoten sowie mit Mittelinseln weitgehend Hilfen für ein besseres Ein- und Abbiegen sowie für das einfachere Queren der Kantonsstrasse geschaffen.
Im Projektperimeter queren zwei Bäche die Bernstrasse. Wegen der zu geringen Abflusskapazitäten traten der Buechholz- und der Ferenbergbach 2006 und 2010 letztmals über die Ufer und überschwemmten den Dorfkern von Stettlen. Die Wassermassen flossen jeweils über die Ferenberg- und die Oberdorfstrasse auf die Bernstrasse sowie über die Bahnhofstrasse und über das darunter befindliche Land Richtung Worble. Das Strassenprofil und das Quergefälle werden daher angepasst. Die heutigen Bretter zum Hochwasserschutz bei der Post werden hinter den Gehweg verlegt und durch Betonelemente ersetzt, welche zeitgleich als Sitzelemente genutzt werden können.
Zwischen der bereits erstellten Heizzentrale an der Flugbrunnenstrasse und Ostermundigen wird die BKW AEK Contracting AG ein Fernwärmetrasse erstellen. Die Linienführung führt teilweise durch die Bernstrasse. Die derzeitige Realisierung der Fernwärmeleitung «Stettlen Zentrum» zwischen Hallenbad bis «Im Baumgarten» ist auf den vorliegenden Strassenplan abgestimmt.
Ohne die geplanten Massnahmen blieben die Sicherheitsdefizite bestehen und die Situation w äre für Schülerinnen und Schüler weiterhin unattraktiv und teilweise gefährlich. Die Lärmbelastung könnte ohne lärmmindernden Belag und Tempo 30 nicht genügend reduziert werden. Die Strasse und insbesondere die Werkleitungen müssten ohnehin saniert werden. Falls die Fernwärmeleitung und die Strassensanierung zeitlich zu weit auseinanderliegen würden, wären zusätzliche Provisorien nötig.
Mit dem Ausführungsprojekt wird im Frühling 2024 begonnen. Anschliessend folgen die Ausschreibung und die Vergabe. Der Baustart ist im Herbst 2025 vorgesehen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion