2023.BVD.4086
Vernehmlassung des Bundes: Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
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RRB Nr.: 1080/2023 18. Oktober 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028 Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben den Kanton Bern mit Schreiben vom 28. Juni 2023 eingeladen, zu der im Betreff genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Wir bedanken uns bestens für diese Möglichkeit.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Der Regierungsrat des Kantons Bern stellt fest, dass wichtige Aspekte der Vorlage derzeit noch nicht abschliessend geklärt sind. Das gilt insbesondere für den Zahlungsrahmen, der vom Bund vorläufig auf 15,1 Milliarden Franken festgelegt wird. Er soll in den kommenden Monaten mit den Infrastrukturbetreibern (ISB) konsolidiert werden. Entsprechend ist dem Regierungsrat eine abschliessende Stellungnahme nicht möglich.
In der Westschweiz wird mit dem Fahrplan 2025 ein Fahrplan eingeführt, der genügend Fahrzeitreserven enthält, damit zahlreiche wichtige Baustellen zum Netzunterhalt realisiert werden können. Für den Regierungsrat ist es von zentraler Bedeutung, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die von den SBB geplanten Unterhaltsarbeiten in den kommenden Jahren wie geplant zu realisieren und die mit dem Fahrplan 2025 verbundenen Einschränkungen zeitlich möglichst kurz zu halten.
Die von den ISB zu erreichenden Ziele wurden in den vergangenen Jahren erweitert. Ebenfalls wurden die Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnverordnung (AB-EBV) verschärft. Hinzu kommt das Verkehrswachstum, das kostentreibende Anpassungen der Anlagen an die Erfordernisse des Verkehrs wie Perronverlängerungen oder leistungsfähigere Perronzugänge mit sich
bringt. Insgesamt führt dies zu zusätzlichen Kosten und einem steigenden Investitionsvolumen,
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während dem die bereitgestellten Mittel nicht im selben Umfang zunehmen. Einem sich allfällig abzeichnenden Investitionsstau ist somit frühzeitig entgegenzuwirken.
2. Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in den Jahren 2025 — 2028
Der Regierungsrat stellt fest, dass divergierende Annahmen zum Mittelbedarf für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur bestehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass ein Zahlungsrahmen in Höhe von 15,1 Milliarden Franken ausreicht, um den Zustand der Bahninfrastruktur in den Jahren 2025 — 2028 mindestens stabil zu halten. Verschiedene wichtige Infrastrukturbetreibende im Kanton Bern wie beispielsweise BLS, SBB oder RBS gehen indes von einem höheren Mittelbedarf aus.
Der Regierungsrat des Kantons Bern befürchtet deshalb, dass die vom Bundesrat vorgesehene Finanzierung im Umfang von 15.1 Milliarden Franken nicht ausreichend ist, um den Betrieb und Substanzerhalt in den Jahren 2025 — 2028 hinreichend sicherzustellen.
Unabhängig von der Höhe des definitiven Zahlungsrahmens erwartet der Regierungsrat, dass folgende Punkte gewährleistet werden:
• Die für die Leistungsvereinbarungen (LV) 2025 — 2028 zur Verfügung gestellten Mittel müssen sicherstellen, dass keine weitere Verschlechterung des Zustands der Bahninfrastruktur erfolgt, dass keinerlei Bahnlinien aus Gründen der Infrastrukturqualität stillgelegt werden und dass die finanzielle Stabilität das Bahninfrastrukturfonds gesichert bleibt. Die in der Westschweiz vorgesehenen Infrastrukturmassnahmen, die zur Verbesserung des unterdurchschnittlichen Netzzustandes in den Jahren 2025 — 2028 geplant sind, müssen folglich mit den Leistungsvereinbarungen finanziert werden können. Mittelfristig soll die Bahninfrastruktur schweizweit den Zielwert des Branchenstandards (RTE9900) erreichen.
• Die Umsetzung der laufenden und geplanten Ausbauprojekte ist sicherzustellen. Baustellenphasen sind dabei so zu planen, dass Einbussen bei der Angebotsqualität möglichst gering ausfallen.
• Die Leistungsvereinbarungen sind so zu dotieren, dass die ISB in der Lage sind, die vorgesehenen Investitionen in der entsprechenden Periode umzusetzen.
• Ausreichend Reserven sind vorzusehen, um bei Bedarf zusätzliche Mittel an die ISB auszuschütten, etwa wenn nicht kalkulierbare Kosten entstehen (z.B. durch Naturkatastrophen) oder Bauprojekte schneller realisiert werden können als angenommen.
3. Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025 — 2028
Der Regierungsrat unterstützt den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 185 Millionen Franken für die Förderung des Güterverkehrs. Der Bund leistet damit wichtige Beiträge namentlich für Erneuerungen, Erweiterungen und Neubauten von KV-Umschlagsanlagen oder Anschlussgleisen. Da Projekte an private Güterverkehrsanlagen meist rasch geplant und realisiert werden, ist im Verpflichtungskredit eine finanzielle Reserve für zusätzliche Anlagen vorzusehen, so dass die vom Bund angestrebte Stärkung des Schienengüterverkehrs in der Fläche realisiert werden kann.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 22.09.2023 I Version 4 I Dok.-Nr.: 3033360 I Geschäftsnummer: 2023.BVD.4086 2/3
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4. Weiteres
Der Regierungsrat unterstützt die Stellungnahmen der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs KöV, sowie der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs der Westschweiz CTSO.
Er verweist zudem auf die weiteren Rückmeldungen im beiliegenden Fragebogen und bedankt sich für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
L Lie Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Finanzdirektion - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilagen — Fragebogen
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