Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.BVD.6133

Burgdorf, Jlcoweg 1, Umbau TecLab. Verpflichtungskredit für die Projektierung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 126/2024 Datum RR-Sitzung: 14. Februar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.6133 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Burgdorf, Jlcoweg 1, Umbau TecLab, Verpflichtungskredit für die Projektierung

Erwägungen

1. Gegenstand

Bei der kantonseigenen Liegenschaft «Tiergarten» am Jlcoweg 1 in Burgdorf ist eine Grossinstandsetzung notwendig. Gleichzeitig soll das Gebäude an die Anforderung des Bildungs- und Technologiezentrums TecLab angepasst werden, das dort nach dem Auszug der Berner Fachhochschule in den Campus Biel/Bienne untergebracht wird. Mit dem beantragten Projektierungskredit von CHF 3 410 000 sollen die Projektierung und die Ausschreibung der Arbeiten finanziert werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Gesetz vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule (FaG; BSG 435.411), Art. 49c ‒ Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD, BSG 152.221.181), Art. 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Leistungsauftrag des Regierungsrates an die BFH für die Jahre 2021–2024

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand Oktober 2023 Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 141.6 Punkte (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte) Gesamtkosten CHF 3 410 000 bestehend aus ‒ Vorprojekt und Bauprojekt CHF 2 046 000 ‒ Bewilligungsverfahren CHF 170 500 ‒ Ausschreibung CHF 1 193 500 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 3 410 000 gemäss Art. 34 FHaV

Zu bewilligender Kredit CHF 3 410 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

Mit Bundesbeiträgen kann für das Vorhaben nicht gerechnet werden.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2024 CHF 0.02 Mio. 2025 CHF 1.13 Mio. 2026 CHF 1.13 Mio. 2027 CHF 1.13 Mio. Total CHF 3.41 Mio.

Die ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich unter Ziffer 4.3 des Vortrags.

5. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, Art. 12 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2020; der Erlass wurde am 1. Januar 2026 und 1. September 2026 erneut konsolidiert.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 14 — gelesen in der Fassung vom 1. Dezember 2023; der Erlass wurde am 1. September 2026 erneut konsolidiert.