2023.BVD.7758
Vollzug des Angebotsbeschlusses 2022-2025 des Grossen Rates vom 9. März 2021; Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2024 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur; Verpflichtungskredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 158/2024 Datum RR-Sitzung: 21. Februar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.7758 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vollzug des Angebotsbeschlusses 2022-2025 des Grossen Rates vom 9. März 2021; Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2024 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur; Verpflichtungskredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Am 9. März 2021 hat der Grosse Rat über das Angebot und den finanziellen Rahmen für den öffentlichen, nicht touristischen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 beschlossen (sog. Angebotsbeschluss; 2020.BVD.4550). Mit dem beantragten Nettokredit von CHF 181.3 Mio. beschliesst der Regierungsrat gestützt auf den Grossratsbeschluss abschliessend über die Abgeltung der für das Fahrplanjahr 2024 bestellten Angebote, der Tarifmassnahmen, der Infrastrukturleistungen sowie weiterer ÖV-Abgeltungen. Das Verkehrsangebot 2024 wurde im Sommer 2023 festgelegt, damit die Unternehmen die Bereitstellung auf den Fahrplanwechsel vom 10. Dezember 2023 sicherstellen konnten. Die Offerten 2024 wurden von den Transportunternehmen auf dem Kenntnisstand vom Spätsommer 2023 neu berechnet und per Ende September 2023 eingereicht. Die Bereinigung dieser Offerten ist im Gang. Die bereinigten Offerten werden die Basis für den Abschluss der Angebots- und Leistungsvereinbarungen 2024 zwischen den Bestellern Bund und Kantone und den Transportunternehmen sein. Der Regierungsrat genehmigt den in Ziffer 7 des Vortrags festgelegten Abgeltungsumfang von brutto CHF 271 900 000 für das Fahrplanjahr 2024 (10. Dezember 2023 bis 14. Dezember 2024). Gemäss Artikel 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 90 600 000) an den Ausgaben des Kantons für den öffentlichen Verkehr. Die Nettoausgabe für das Fahrplanjahr 2024 zulasten des Kantons Bern (zu bewilligender Kredit) beläuft sich auf CHF 181 300 000.
2. Rechtsgrundlagen
2.1 Bundesgesetzgebung
‒ Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1), Artikel 28 ff. ‒ Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) ‒ Verordnung über die Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16) ‒ Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221)
2.2 Kantonale Gesetzgebung
‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4) ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV, BSG 762.412) ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 9. März 2021 über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 (2020.BVD.4550)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG. Gemäss Art. 15 Bst. d ÖVG ist der Regierungsrat abschliessend für die Ausgabenbewilligung zuständig.
4. Massgebende Kreditsumme
Die Abgeltungsleistungen umfassen die Angebotsbestellung des Kantons an öffentlichen Regionalverkehrs- und Ortsverkehrsleistungen sowie den Schmalspurgüterverkehr bei der CJ und der WAB, die Abgeltungen an die Tarifverbünde und für Tarifmassnahmen, die Abgeltungen für Infrastrukturleistungen sowie weitere vom Kanton zur Erbringung der Orts- und Regionalverkehrsangebote bestellten Leistungen. Fahrplanjahr 2024 ÖV-Abgeltungen Verkehr und Infrastruktur Fahrplanjahr 2024 CHF 271 900 000 (exkl. Versuchsbetriebe) ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 29 FILAG) – CHF 90 600 000 Massgebende Kreditsumme gemäss Art. 26 Abs. 1 und 27 FHG / CHF 181 300 000 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton
5. Bezug zu Budget und Finanzplan
Gemäss den Planzahlen Stand 01-2024 liegt der Abgeltungsbedarf 2024 mit CHF 271.9 Mio. rund CHF 5.2 Mio. tiefer als in der Verlängerung des Angebotsbeschlusses 2022–2026 prognostiziert (Stand Oktober 2023). Dies primär aufgrund der zwischenzeitlichen Budgeterhöhung des Bundes, die voraussichtlich eine vollständige Bundesmitfinanzierung bei den Regionalverkehrsangeboten im Fahrplanjahr 2024 sicherstellt.
Fp-Jahr Fp-Jahr Fp-Jahr 2022 2023 2024 IST IST prov. ÖV-Abgeltungen AGB 2022 - 2025 Mio. CHF 272.3 274.1 287.1 ÖV-Abgeltungen verlängerter AGB 2022 - 2026 (Stand 10-2023) Mio. CHF 279.9 277.5 277.1 Aktuelle Planzahlen (Stand 01-2024) Mio. CHF 279.9 277.4 271.9 Delta aktuelle Planzahlen gegenüber AGB 2022-2026 Mio. CHF - -0.1 -5.2
Die Abgeltungen je Fahrplanjahr (ab Mitte Dezember) entsprechen nicht exakt den budgetrelevanten Ausgaben der Jahresrechnung. Aufgrund von Jahresendabgrenzungen gibt es Abweichungen. Die benötigten Mittel sind im Budget 2024 eingestellt.
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Kontobezeichnung Jahr Betrag (Kanton und Gemeinden) 363200000 Beiträge an Gemeinden + Gemeindezweckverbände 2024 CHF 500 000 363400000 Beiträge an öffentliche Unternehmen 2024 CHF 268 000 000 2025 CHF 2 400 000 363500000 Beiträge an private Unternehmen 2024 CHF 1 000 000 Total CHF 271 900 000
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge von CHF 90.6 Mio. werden über das Konto 463200000 vereinnahmt.
Das Fahrplanjahr 2024 dauert vom 10. Dezember 2023 bis 14. Dezember 2024. Der Anteil für das Kalenderjahr 2023 (10. bis 31. Dezember 2023) wurde in der Jahresrechnung 2023 transitorisch abgegrenzt (CHF 15.1 Mio.). Die effektiven Auszahlungen erfolgen mehrheitlich im Jahr 2024.
7. Ermächtigung
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird ermächtigt, die für die Umsetzung des Angebotsbeschlusses 2022–2025 für das Fahrplanjahr 2024 notwendigen Vereinbarungen im Auftrag des Regierungsrates zu unterzeichnen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion