Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.RRGR.89

M 062-2023 Bühler (Cortébert, SVP) Schluss mit dem Greenwashing, das den Ortsvereinen und Dorffesten schadet! Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 062-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.89

Eingereicht am: 14.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Bühler (Cortébert, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 984/2023 vom 06. September 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Schluss mit dem Greenwashing, das den Ortsvereinen und Dorffesten schadet!

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Gesetzgebung bzw. die Vorschriften über Einzelbewilligungen für öffentliche Veranstaltungen dahingehend zu ändern, dass die Verwendung von gegen Pfand abgegebenem Mehrweggeschirr nur bei öffentlichen Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 2000 Personen während der ganzen Dauer der Veranstaltung vorgeschrieben ist.

Begründung:

Nach der neuen Bestimmung für Veranstaltungen mit einer Einzelbewilligung, d. h. Artikel 17a GGV, der seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, ist für öffentliche Veranstaltungen gegen Pfand abgegebenes Mehrweggeschirr vorgeschrieben, ausser in Fällen, in denen dies eine unverhältnismässige Belastung darstellt.

Die Regierungsstatthalterämter des Kantons haben eine Richtlinie erlassen, nach der bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen die Verwendung von gegen Pfand abgegebenem Mehrweggeschirr obligatorisch ist, sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen. Damit ist praktisch jedes Dorffest von dieser Pflicht betroffen.

Die Umsetzung dieser Bestimmung führt in der Praxis jedoch zu erheblichen Komplikationen und astronomischen Kosten für die Ortsvereine, die an solchen Veranstaltungen beteiligt sind. Die meisten Stände von Sport- und Kulturvereinen werfen nur einen bescheidenen Gewinn ab, der jedoch häufig für die Aufrechterhaltung der lokalen Aktivitäten unerlässlich ist. Durch die höheren Kosten für das Geschirr wird der Gewinn dieser Aktivitäten erheblich geschmälert. Es ist daher zu befürchten, dass die Motivation, Dorffeste zu organisieren, weiter sinken wird, was das

soziale Leben einschränkt.

Ausserdem erfolgt der Ersatz von Einweggeschirr durch Mehrweggeschirr in der Praxis sehr oft durch abwaschbare Becher aus Hartplastik, die über Dutzende, manchmal Hunderte von Kilometern transportiert werden müssen, um sie hinzubringen, zurückzubringen und dann in einem Spezialbetrieb mit grossen wasser- und stromintensiven Anlagen und voluminösen Lagergebäuden, die ebenfalls gebaut und gewartet werden müssen, zu waschen, zu trocknen und zu verpacken.

Zudem ist die Lebensdauer dieser Becher oft auf wenige Zyklen begrenzt. Die CO 2- und Umweltbilanz dieser Massnahmen ist weit davon entfernt, neutral zu sein, und vielleicht ist sie im Vergleich zur früheren Praxis sogar negativ. Im Kanton Bern werden nämlich brennbare Abfälle in Anlagen verwertet, die an Fernwärmenetze gekoppelt sind, und tragen so dazu bei, di e CO2- Belastung durch das Heizen zu reduzieren. Auch Littering ist kein grösseres Problem, da dank der Bemühungen der Organisatoren und der Kehrichtabfuhr nur eine vernachlässigbare Menge an Plastik in der Natur landet.

Das fast absolute Verbot von Einweggeschirr bei allen öffentlichen Veranstaltungen gleicht daher viel eher einer Schikane für die Ortsvereine als einem Fortschritt für die Natur. In Wirklichkeit handelt es sich um nichts anderes als eine ziemlich raffinierte Form von Greenwashing, die sich mit einem marginalen Phänomen befasst, während die wahren Herausforderungen der Dekarbonisierung und des Umweltschutzes woanders liegen.

Es ist noch Zeit, den Kurs zu korrigieren und zumindest kleinere Veranstaltungen von diesen Auflagen zu befreien, die keine positiven Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt haben. Eine Anhebung der Teilnehmerzahl auf 2000 Personen würde einen erheblichen Teil der Dorffeste von diesen Auflagen entlasten.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheid und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 9 GGG1, Art. 17a GGV2). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Rechtsgrundlage für die Verwendung von Mehrweggeschirr bildet Artikel 17a der Gastgewerbeverordnung (GGV). Eine Anpassung der Verordnung würde deshalb in der Kompetenz des Regierungsrats liegen. Um die Forderung des Motionärs umzusetzen ist jedoch keine Änderung der GGV notwendig, da Artikel 17a GGV den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern als Bewilligungsbehörde bereits einen erheblichen Ermessenspielraum einräumt. Eine Umsetzung der Richtlinienmotion wäre mit einer Praxisänderung möglich.

Zur Umsetzung der Motion 124-20213 ist im Jahr 2022 eine breit abgestützte Arbeitsgruppe bestehend aus ausgewiesenen Experten und Expertinnen aus Wissenschaft, Eventbranche, Anbietern von Mehrweggeschirr und Verwaltung unter Leitung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) eingesetzt worden. Gestützt auf die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen hat die Arbeitsgruppe unter anderem empfohlen, die Schwelle für mehrweggeschirrpflichtige Veranstaltungen per 1. Januar 2023 von 500 auf 1000 Personen pro Anlass zu erhöhen.

Gastgewerbegesetz vom 11.11.1993 (GGG; BSG 935.11) Gastgewerbeverordnung vom 13.04.1994 (GGV; BSG 935.111) Motion 124-2021 Imboden (Bern, Grüne): Mehrweg ist Mehrwert! Für umwelt- und CO2-freundliche Verpackungslösungen

Gestützt auf diese Empfehlung regelt die entsprechende Vollzugshilfe4 seitdem die konkrete Umsetzung der Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht im Kanton Bern. Die Regelung beinhaltet die folgenden Eckpunkte:

‒ Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit wurde besondere Beachtung geschenkt. Insbesondere mit Rücksicht auf kleine Ortsvereine wird der Bewilligungsprozess nicht mit neuen, komplexen Vorschriften erschwert. ‒ Entsprechend den Ergebnissen von wissenschaftliche Studien hinsichtlich Machbarkeit der einzelnen Massnahmen gegenüber ihrem ökologischen Mehrwert ist ein nachhaltiger Einsatz von Mehrweggeschirr ab einer Eventgrösse von 1000 Personen pro Anlass gegeben. Dieser Erkenntnis trägt die Vollzugshilfe Rechnung. ‒ Neben der Regelung zur Veranstaltungsgrösse wurden die im Kanton Bern beliebten Märkte und Gewerbeausstellungen (sofern ihre Ausstellungsstände gegenüber den Essständen deutlich überwiegen) von der Mehrweggeschirrpflicht ausgenommen und damit hinreichend berücksichtigt. ‒ Als weitere zulässige Gebinde neben Mehrweggeschirr/-besteck dürfen unter anderem biobasierte Einweg-Becher bis 2 dl für Heiss- und Kaltgetränke, PET-Flaschen, Glasflaschen, Alu-Dosen sowie Kleinutensilien wie beispielsweise Glace-Einwegbecher verwendet werden.

Die alternativlose Mehrweggeschirrpflicht beschränkt sich folglich ausschliesslich auf das Trinkgefäss, welches dem am meisten verwendeten Geschirrtyp entspricht. Von einem «fast absoluten Verbot von Einweggeschirr» bei allen öffentlichen Veranstaltungen kann also kaum die Rede sein.

Gestützt auf Rückmeldungen der Bewilligungsbehörden führt die neue Praxis weder zu erheblichen Komplikationen noch zu hohen Kosten. Die seit Anfang Jahr geltende Beschränkung der Mehrweggeschirrpflicht ausschliesslich auf Trinkgefässe führt sogar zu einer starken Vereinfachung des Systems und gibt den Veranstaltern bei den anderen Geschirrtypen mehr Freiheiten als die alte Regelung.

Die neu geltende Praxis führt dazu, dass (Stand heute) rund 94 Prozent aller bewilligungspflichtigen Veranstaltungen im Kanton Bern von der Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr befreit sind.

Der Regierungsrat erachtet aus diesen Gründen die erst seit Anfang 2023 geltende und fundiert ausgearbeitete Regelung als zielführend und verhältnismässig. Der pragmatisch verfolgte Ansatz mit den erlaubten Ausnahmen führt aus seiner Sicht zu keinen «Schikanen» für Ortsvereine, zumal die überwiegende Mehrheit aller Veranstaltungen von der Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr ohnehin ausgenommen ist. Auch der Vorwurf des «Greenwashings» ist angesichts der berücksichtigenden Abwägung zwischen Machbarkeit und ökologischem Mehrwert nicht haltbar.

Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Die Vollzugshilfe ist in der Datenbank der «Bernische Systematische Information Gemeinden (BSIG)» abrufbar (BSIG-Nr. 9/935.11/11.2).