2023.STA.1846
Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK per E-Mail an m@bakom.admin.ch
RRB Nr.: 61/2024 31. Januar 2024 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung. Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit, zur geplanten Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Stellung nehmen zu können.
Das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) stellt die Teilrevision in direkten Bezug zur Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»: Die Inkraftsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die «SRG-Initiative» nicht angenommen wird. Der Bundesrat lehnt diese Initiative ab. Er teilt aber ihr Anliegen, die Haushalte und die Wirtschaft finanziell zu entlasten. Daher will der Bundesrat Massnahmen in seiner Kompetenz treffen. Er sieht einerseits vor, die Haushaltabgabe von heute 335 Franken schrittweise auf 300 Franken zu senken. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von einer halben Million Franken sind bereits heute nicht abgabepflichtig. Neu will der Bundesrat anderseits diese Limite auf 1,2 Millionen Franken erhöhen. Damit würden neu zirka 80 Prozent aller Unternehmen von der Abgabepflicht befreit.
Erwägungen
1. Vorbemerkung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat plant, die neue SRG-Konzession mit Vorgaben für die Ausrichtung der Programme nach der Volksabstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» auszuarbeiten. Bis zum Inkrafttreten des gesenkten Tarifs im Jahr 2029 will der Bundesrat eine Vernehmlassung zur SRG-Konzession durchgeführt haben. Die neue SRG-Konzession soll unter dem neuen Finanzrahmen auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt verlängert der Bundesrat die geltende Konzession.
Dieses Vorgehen und dieser Zeitplan sind aus Sicht des Regierungsrats des Kantons Bern eher unglücklich. Er hätte es begrüsst, wenn zuerst die Eckpunkte des Programmauftrags an die
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SRG definiert und erst danach die dafür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt worden wären. So sieht Artikel 68a Absatz 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) denn auch vor, dass der Bundesrat die Höhe der Abgabe bestimmt und dabei den Finanzierungsbedarf berücksichtigt, der sich u.a. aus dem Programmauftrag für die SRG ergibt. Wird in einem ersten Schritt die Abgabenhöhe definiert, so wird der Spielraum für die Leistungen gemäss den Buchstaben a bis g eingeschränkt und die grundlegende inhaltliche Diskussion nach Ansicht des Regierungsrates bereits zu einem gewissen Grad vorweggenommen. Der Regierungsrat hat aber Verständnis dafür, dass der Bundesrat angesichts der nun zu führenden politischen Diskussion über die «SRG-Initiative» zeitnah einen aus seiner Sicht sinnvollen finanziellen Rahmen für die SRG abstecken will. Deshalb nimmt der Regierungsrat nachfolgend zu spezifischen Punkten der geplanten Teilrevision der RTVV Stellung.
2. Bemerkungen zur Teilrevision der RTVV
2.1 Senkung der Abgaben
Der Regierungsrat des Kantons Bern ist mit der Stossrichtung der geplanten Teilrevision der RTVV, wie sie der Bundesrat vorschlägt, grundsätzlich einverstanden.
Die Medienlandschaft in der Schweiz hat sich in den letzten Jahrzehnten markant verändert. So produzieren mittlerweile zahlreiche regionale, nationale und internationale Akteure ein vielfältiges Angebot und verbreiten dieses über verschiedenste elektronische bzw. digitale Medienkanäle (Radio, TV, Internet, Social Media). Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, dass sich die Sender der SRG noch deutlicher auf Inhalte mit klarem Bezug zum Service public konzentrieren — das heisst: vorab auf demokratiepolitisch relevante Inhalte. Die SRG soll ihre Leistungsstärke zudem dort ausspielen, wo Private nicht auch aktiv sind.
Für eine funktionierende Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt relevant sind insbesondere Beiträge und Sendungen aus den Bereichen Aktualität und Information, Kultur und Bildung oder Filme, Serien und Musik aus der Schweiz. Ebenso sind die ausserordentlich wichtige Rolle der SRG in den und für die einzelnen Regionen sowie die Berücksichtigung aller Landesteile und Landessprachen unbestritten.
Die geschätzten Mindereinnahmen von jährlich rund 150-200 Millionen Franken sind angesichts der Gesamteinnahmen der SRG aus der Medienabgabe von rund 1,23 Milliarden Franken (Geschäftsbericht 2022) verkraftbar. Dies umso mehr, als die mit der vorliegenden Teilrevision der RTVV vorgesehene Reduktion der Haushaltabgaben und der Abgaben von Unternehmen schrittweise bis 2029 erfolgen soll — der SRG bleibt damit ausreichend Zeit für die Planung und Umsetzung von geeigneten Massnahmen auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite.
2.2 Sprachregionen
Die künftige SRG-Konzession wird sich gemäss den vorliegenden Vernehmlassungsunterlagen an den am 7. September 2022 durch den Bundesrat festgelegten Grundzügen orientieren: Die SRG hat ihren Auftrag verstärkt auf Information, Bildung und Kultur auszurichten. Bei der Unterhaltung und beim Sport soll sie auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Das Online-Angebot soll stärker auf Audio- und audiovisuelle Inhalte ausgerichtet werden. Dieser Ausrichtung stimmt der Regierungsrat des Kantons Bern zu.
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Es ist ihm als zweisprachiger sowie gesellschaftlich und kulturell vielfältiger (Brücken-) Kanton aber besonders wichtig, die Bedeutung der SRG für die einzelnen Sprachregionen wie zum Beispiel den Berner Jura und die Region Biel/Bienne zu betonen.
Der Regierungsrat des Kantons Bern schätzt die Rolle der Regionalbüros der SRG als zentral ein. Die entsprechenden Leistungen der SRG sind für den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes wichtig und deshalb zu erhalten oder gar auszubauen. Entsprechend befürwortet er auch in Zukunft eine solidarische Umverteilung der «Serafe»-Einnahmen zu Gunsten der kleineren Landesteile und kleinerer Regionen, damit auch dort ein umfassender Service public gemäss SRG-Konzession gewährleistet bleibt. Umso wichtiger ist es, in den anstehenden Diskussionen frühzeitig konkrete Massnahmen und Ziele für die mediale Abdeckung dieser Regionen festzulegen. Dabei gilt es auch die bestehende regionale Berichterstattung durch private Medienakteure zu analysieren, um festzustellen, welche inhaltlichen Bedürfnisse in Zukunft weiterhin oder noch verstärkt durch die SRG abzudecken sind.
2.3 Abgabenbefreiung für Unternehmen
Aus Sicht des Regierungsrats des Kantons Bern ist die geplante Reduktion der Abgaben der Unternehmen sinnvoll. Mehr noch regt er an, mittelfristig die vollständige Abschaffung der «Serafe»-Abgabe für die Unternehmen zum Ziel zu setzen. Unternehmerinnen und Unternehmer leisten über die Haushaltabgabe bereits ihren Beitrag an die Gebühreneinnahmen. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb sie über ihre Unternehmen doppelt besteuert werden sollen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler - Staatskanzlei
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