Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.BKD.4914

Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative «Berner Bildungsinitiative». Antrag des Regierungsrates

Rubrum

RRB Nr. 880 Antrag des Regierungsrates

Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative «Berner Bildungsinitiative»

Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 58 ff. der Kantonsverfassung (KV)1, auf Antrag des Regierungsrates,

Dispositiv

beschliesst:

1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die vom Initiativkomitee eingereichte Verfassungsinitiative «Berner Bildungsinitiative» mit 20'427 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist (Regierungsratsbeschluss Nr. 899 vom 4. September 2024).

2. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs und lautet wie folgt:

«Die Verfassung des Kantons Bern (KV) vom 6. Juni 1993 wird wie folgt geändert:

Art. 43 Schulen Unverändert. Kanton und Gemeinden sorgen für eine Bildung von flächendeckend hoher Qualität und stellen die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung. Sie stellen sicher, dass für die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler genügend qualifizierte Lehrpersonen und schulische Fachpersonen zur Verfügung stehen und diese entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Sie stellen sicher, dass die Arbeit der Lehrpersonen und schulischen Fachpersonen in erster Linie den Schülerinnen und Schülern zugutekommt. Unverändert. Unverändert.»

3. Die Initiative wird für gültig erklärt.

4. Der Grosse Rat lehnt die Initiative ab.

5. Die Initiative wird mit der Empfehlung auf Ablehnung der Volksabstimmung unterbreitet.

BSG 101.1

6. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Bern, 27. August 2025 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer