Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.DIJ.19952

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG Nummer 4458500001). Nachkredit 2024 Überschreitung des Globalbudgets. Nachkredit 2024

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 95/2025 Datum RR-Sitzung: 12. Februar 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.19952 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG Nummer 4458500001); Nachkredit 2024 Überschreitung des Globalbudgets; Nachkredit 2024

Erwägungen

1. Gegenstand

Nachkredit 2024 von CHF 13’361’897.47 in der Produktgruppe 4458500001

2. Rechtsgrundlagen

Art. 9 ff. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0)Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)Art. 22 und Art. 40 ff. des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz vom 01. Februar 2012 (KESG; BSG 213.316) ‒ Art. 9 ff. der Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz vom 24. Oktober 2012 (KESV; 213.316.1) ‒ Art. 7 der Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen vom 19. September 2012 (ZAV; BSG 213.318)

3. Kreditsumme und Produktgruppe

3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung

Beträge in CHF Produktgruppe Nr. 4458500001, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 146’078’895.53

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2024 159’440’793.00

Nachkredit 2024 -13’361’897.47

3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist

Der Nachkredit kann nicht innerhalb der Direktion kompensiert werden und die Kompensation erfolgt auf Stufe Konzern. Der Nachkredit entsteht aus rechtlich vorgegebenen Aufwänden. Vergleiche Nachkredit Amt für Sozialversicherungen (ASV), Produktgruppe Vollzug der Sozialversicherungen (4457500001).

4. Begründung

Das Gesamtergebnis der Produktgruppe Nr. 4458500001, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, fällt im Vergleich zum Budget um rund CHF 13,4 Millionen schlechter aus.

In CHF Budget Rechnung Abweichung

Betrieblicher Aufwand 172’622’293.53 190’703’043.93 -18’080’750.40

30 Personalaufwand 24’799’453.17 26’411’480.79 -1’612’027.62

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 75’708’308.00 89’559’237.33 -13’850’929.33

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 1’629.36 1’629.36 0.00

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 0.00 0.00 0.00

36 Transferaufwand 65’027’605.00 70’374’710.30 -5’347’105.30

37 Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00

39 Interne Verrechnungen 7’085’298.00 4’355’986.15 2’729’311.85

Betrieblicher Ertrag -26’543’398.00 -31’261’941.68 4’718’543.68

40 Fiskalertrag 0.00 0.00 0.00

41 Regalien und Konzessionen 0.00 0.00 0.00

42 Entgelte -23’001’000.00 -30’729’828.03 7’728’828.03

43 Verschiedene Erträge 0.00 -1.85 1.85

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung 0.00 0.00 0.00

46 Transferertrag -7’200.00 -298’648.00 291’448.00

47 Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00

49 Interne Verrechnungen -3’535’198.00 -233’463.80 -3’301’734.20

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 146’078’895.53 159’441’102.25 -13’362’206.72

34 Finanzaufwand 0.00 0.00 0.00

44 Finanzertrag 0.00 -309.25 309.25

Ergebnis aus Finanzierung 0.00 -309.25 309.25

Operatives Ergebnis 146’078’895.53 159’440’793.00 -13’361’897.47

38 Ausserordentlicher Aufwand 0.00 0.00 0.00

48 Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00

Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 0.00

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 146’078’895.53 159’440’793.00 -13’361’897.47 (Globalbudget)

Kommentierung: Die Anzahl Fälle im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sind erneut angestiegen, was zu einer Zunahme sowohl im Personal- als auch im Sachaufwand geführt hat: Die Überschreitung im Personalaufwand ergibt sich aufgrund der Besetzung der bewilligten Stellen über Soll-Bestand und den hohen Rückstellungen der Zeitguthaben. Zudem sind die Lohnsummen der Praktikantinnen und Praktikanten in den Sozialdiensten im Jahr 2024 gestiegen.

Im Sach- und Betriebsaufwand ist ein Mehraufwand in der Höhe von CHF 13,8 Millionen entstanden. Dieser ist mit einem Mengenzuwachs bei den Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen sowie den Tariferhöhungen zu begründen. Die Kosten für die Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen sind für die KESB nicht beeinflussbar, da diese direkt vom Schutzbedarf der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen abhängig sind.

Die Überschreitung in der Sachgruppe Transferaufwand um CHF 5 Millionen ist auf das aufgrund der steigenden Fallzahlen erfolgte Mengenwachstum bei den Abgeltungen an die Sozialdienste für die Leistungen zurückzuführen, die diese im Auftrag der KESB im Kindes- und Erwachsenenschutz erbringen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Direktion für Inneres und Justiz

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz, Art. 22 und Art. 40 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2022; der Erlass wurde am 1. September 2026 erneut konsolidiert.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 9 — gelesen in der Fassung vom 1. Dezember 2023; der Erlass wurde am 1. September 2026 erneut konsolidiert.