2024.DIJ.23307
Kantonsbeitrag an die Landeskirchen für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Aufteilung des Objektkredits auf die drei Landeskirchen für die Periode 2026-2031
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1284/2024 Datum RR-Sitzung: 11. Dezember 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.23307 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kantonsbeitrag an die Landeskirchen für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse; Aufteilung des Objektkredits auf die drei Landeskirchen für die Periode 2026-2031
Am 3. September 2024 hat der Grosse Rat für die Finanzierungsperiode 2026-2031 den Kantonsbeitrag an die Landeskirchen für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse in der Höhe von CHF 29'358'334.00 pro Jahr mit jährlichem Teuerungsausgleich beschlossen.
Gemäss Art. 33 Abs. 1 LKG teilt der Regierungsrat diesen Kantonsbeitrag an die Landeskirchen nach ihrem jeweiligen Anteil an den insgesamt erbrachten Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse auf.
In den Berichtsjahren 2020 und 2021 betrug der Anteil der reformierten Kirche im Kanton Bern
Erwägungen
77.12 %, derjenige der römisch-katholischen Kirche im Kanton Bern 22.40 % und derjenige der christkatholischen Kirche im Kanton Bern 0.48 % des Totals.
Dispositiv
Der Regierungsrat beschliesst:
1. die Aufteilung des Betrags für das Jahr 2026 wie folgt:
Evangelisch-reformierte Landeskirche: CHF 22’641’147.18 (77.12 % des Totals);
Römisch-katholische Landeskirche: CHF 6’576’266.82 (22.40 % des Totals);
Christkatholische Landeskirche: CHF 140’920.00 (0.48 % des Totals).
2. die analoge prozentuale Aufteilung des Ausgangsbetrags zuzüglich Teuerungsausgleich gemäss RRB 465/2024 vom 8. Mai 2024 und Abänderungsantrag 2 (Die Mitte, Matti) für die Jahre 2027-2031.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler
‒ Direktion für Inneres und Justiz ‒ Finanzdirektion