2024.RRGR.222
P 166-2024 Wildhaber (Rubigen, SP) Überprüfung der Verfassungskonformität der Selektion von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und der Massnahmen für eine selektionsfreie Volksschulbildung. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
P
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 166-2024 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.222
Eingereicht am: 12.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Wildhaber (Rubigen, SP) (Sprecher/in) Leuenberger (Uettligen, EVP) Esseiva (Bern, FDP) Fisli (Meikirch, SP) Weitere Unterschriften: 19
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1112/2024 vom 06. November 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Überprüfung der Verfassungskonformität der Selektion von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und der Massnahmen für eine selektionsfreie Volksschulbildung
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt,
Erwägungen
1. zu prüfen, inwieweit die Selektion von der Primarstufe in die Sekundarstufe I im Einklang mit der Verfassung des Kantons Bern, 2.2 Sozialrechte, Artikel 29, Absatz 2 «Jedes Kind hat Anspruch […] auf eine seinen Fähigkeiten entsprechende, […] Schulbildung.» steht.
2. Massnahmen zu prüfen, die eine selektionsfreie Volksschule ermöglichen und dabei dem Verfassungsartikel des Kantons Bern, 2.2 Sozialrechte, Artikel 29, Absatz 2, gerecht werden.
Begründung:
Es ist schon lange bekannt, dass die Selektion in der Volksschule zuweilen diskriminierend ist und oft nicht leistungsgerecht funktioniert. Darüber hinaus hat eine eindrucksvolle Studie der Strategieberatungsfirma Oliver Wyman aus dem Jahr 2023 aufgezeigt, dass in der Schweiz jährlich etwa 14 000 Jugendliche nicht entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ausgebildet werden, was einem wirtschaftlichen Potential von bis zu 29 Milliarden Franken entspricht. Ein Fazit der Expertinnen und Experten aus der Studie lautet: Die Selektion in der Schweiz erfolgt zu früh.1 Dies ist ein Umstand, den wir uns in Zeiten des Fachkräftemangels nicht leisten können.
Studie vom Beratungsunternehmen Oliver Wyman und Allianz Chance+ «Bildungsgerechtigkeit – Chance für die Schweizer Wirtschaft», Juni 2023; https://www.oliverwyman.ch/unsere-expertise/publikationen/2023/mar/bildungsgerechtigkeit.html
Bereits 1995 stellte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) fest: «Offenbar gelingt es auch in einer vierzügigen Sekundarstufe I nicht, Überschneidungen sogar zwischen dem tiefsten und höchsten Zug zu vermeiden. Die Tatsache der beträchtlichen Überschneidungen zeigt die Fragwürdigkeit der Trennung in Züge auf».2 In seiner Antwort zur Interpellation Baltensperger aus dem Jahr 2008 stellte der Regierungsrat treffend fest: «Die Sozialkompetenz aller Schülerinnen und Schüler entwickelt sich differenzierter, wenn diese sich nicht ausschliesslich in homogenen Gruppen bewegen. In der Gesellschaft und in der Arbeitswelt ist diese Durchmischung selbstverständlich.» und «Schwächere Schülerinnen und Schüler profitieren von der Durchmischung mit den leistungsstärkeren Kolleginnen und Kollegen und sind nachweislich zu mehr Leistung motiviert. Studien zeigen, dass gleichzeitig in einer integrativ geführten Klasse die guten Schülerinnen und Schüler in ihrer Leistung nicht nachlassen.»3 Weiterhin weist der Regierungsrat in der gleichen Antwort darauf hin: «Heute wenden Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern viel Energie für die Selektion auf. Dieser Aufwand könnte sinnvoller in eine differenzierte Förderung der Schülerinnen und Schüler gesteckt werden.» Ein Umstand, den man sich beim heutigen Lehrkräftemangel nicht mehr leisten kann. Die Fragwürdigkeit der Selektion zeigt sich auch bei der Verteilung der Schülerinnen und Schüler «mit Grundanforderungen». Diese Schüleranteile variieren je nach Kanton stark, zwischen 16,5 bis 45,3 Prozent (Kanton Bern 35,1 Prozent).4 Wie Grossrat Krähenbühl in seiner Interpellation im Jahr 2022 «Warum sind die Übertrittsquoten in die Sekundarschule dermassen unterschiedlich hoch?» treffend feststellt, gibt es auch innerhalb des Kantons Bern riesige Unterschiede. In Ostermundigen besuchen beispielsweise etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler die Realschule, während es in Muri bei Bern nur 23 Prozent sind. Selbst innerhalb der Stadt Bern sind die Unterschiede frappant. Während im Kirchenfeld-Quartier 83 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe besuchen, sind es in Bern-Bethlehem nur gerade
28 Prozent.5 Schon aus diesen einfachen statistischen Werten lässt sich schliessen, dass Schülerinnen und Schüler je nach Wohnort keine ihren Fähigkeiten entsprechende Schulbildung erhalten.
Das häufig verwendete Argument, dass das System durchlässig sei, erweist sich bei genauerem Hinsehen eher als Theorie denn als Praxis. Gemäss der Antwort des Regierungsrates zur Interpellation Baltensperger aus dem Jahr 2010 «Wie durchlässig ist die Oberstufe?» wechseln nur gerade 0,6 Prozent von der Sekundarstufe in die Realstufe und 0,7 Prozent von der Realstufe in die Sekundarstufe. 6 An der Kontrollprüfung im März 2023 für das Übertrittsverfahren von der Primar- zur Sekundarstufe in deutschsprachigen Regelschulen im Kanton Bern erreichten im Fach Mathematik rund 20 Prozent und im Fach Französisch 17 Prozent der Schülerinnen und Schüler ein höheres Niveau als von der Lehrperson empfohlen. 7 Das zeigt, neben dem Wohnort, auch eine gewisse Unschärfe bei der Einteilung, die auch mit den niedrigen Raten der Niveau-Wechsel nicht aufgefangen werden. In seiner Dissertation stellt Thomas Meyer fest, dass die hochgradige soziale Selektivität der gegliederten Sekundarstufe I sowie die leistungsdiagnostische Unschärfe der Zuteilungsprozesse seit langem empirisch gut belegt sind. 8 In den
Perspektiven für die Sekundarstufe I, EDK, Pädagogische Kommission Studiengruppe Gestaltung der Sekundarstufe I, Bern 1995; https://edudoc.ch/re- Antwort Regierungsrat zur Interpellation Baltensberger, I 127/2008; https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/gr/documents/document/68260d5dc96f4ec8b8cdab6ce084930e-332/1/I_127-2008%20Baltensberger,%20Zollikofen%20(SP- JUSO)%20vom%2010.04.2008%20Wie%20laesst%20sich%20das%20streng%20selektive%20Schulsystem%20weiterhin%20rechtfertigen?.pdf Bundesamt für Statistik BFS, 2021/22; https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/bildungsindikatoren/themen/zugang-undteilnahme/selektion-seki.html Antwort Regierungsrat zur Interpellation Krähenbühl, 159-2022; https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/gr/documents/document/b6cf7fc381824234bb8bb76bb7570a06-332/48/RRB-22.02.2023-de.pdf Antwort Regierungsrat zur Interpellation Baltensberger, I 092-2010; https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/gr/documents/document/bd5ec11a42404ad09aa85f6c307d4669-332/3/I-092-2010-Vorstossantwort-de.pdf Monitoring Kontrollprüfung 2023, PH Bern; https://www.akvb-unterricht.bkd.be.ch/content/dam/akvb-unterricht_bkd/dokumente/de/startseite/regelunterricht/beurteilung-uebertritte/uebertritt-prim-sek1-kontrollpruefung/beurteilung-uebertritte-kontrollpruefung-ergebnisse-2023-d..pdf Wie das Schweizer Bildungssystem Bildungs- und Lebenschancen strukturiert. Empirische Befunde aus der Längsschnittstudie TREE, Dissertation vorgelegt von Thomas Meyer, Bern 2018; https://edoc.unibas.ch/64085/1/Meyer_Thomas_2018_Wie_das_Schweizer_Bildungssystem_Bil-
Längsschnittanalysen im Bildungsbereich «Der Übergang am Ende der obligatorischen Schule» aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass nur gerade 2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Grundansprüchen eine allgemeinbildende Ausbildung (Fachmittelschule oder Gymnasium) besuchen, die den direkten Zugang zu Fachhochschulen oder Hochschulen ermöglicht. 9 Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit Grundansprüchen der Zugang zu Fachhochschulen oder Hochschulen erschwert wird, was bei der systematischen Zufälligkeit der Einteilung (Wohnort, sozioökonomischer Status der Eltern, Lehrperson) eine Verschwendung von Talenten bedeutet. Oder wie Erich Ramseier in der Studie PISA 2006: Porträt des Kantons Bern treffend feststellt: «Einen anspruchsvollen Schultyp nicht zu besuchen, obwohl man dessen Ansprüchen gewachsen wäre, ist daher ein Nachteil für die eigene Bildungs- und Berufslaufbahn» und «Der Schultyp ist auch für den Erfolg bei der Lehrstellensuche von zentraler Bedeutung».10
Aus all diesen Erkenntnissen lässt sich ableiten, dass das aktuelle Selektionssystem dem Verfassungsgrundsatz, welcher jedem Kind einen Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten entsprechende Schulbildung zusichert, nicht gerecht wird. In Zeiten des Mangels an Lehr- und Fachpersonen ist es nicht sinnvoll, an einem überholten System festzuhalten, das unnötige Ressourcen bindet und wirtschaftliches Potenzial ungenutzt lässt.
Antwort des Regierungsrates
Dem Regierungsrat ist der Grundsatz der Chancengerechtigkeit ein zentrales Anliegen und er schafft Rahmenbedingungen, die eine hohe Chancengerechtigkeit gewährleisten sollen. Alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Bern sollen bei gleicher Leistung dieselben Erfolgsaussichten haben.
Zu den einzelnen Punkten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
Punkt 1 Aktuell besuchen über 95 Prozent der Kinder im Kanton Bern öffentliche Volksschulen. Das Privileg, Bildung zu erhalten und eine Schule zu besuchen, gilt auch für Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus und unabhängig ihrer Herkunft, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer Lernvoraussetzungen. In der Volksschule treffen also Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichem Entwicklungsstand, unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft aufeinander. Mit entsprechenden bedarfsgerechten Massnahmen fördern die Schulen das Lernen (vgl. Antwort zu Punkt 2).
Der Kanton Bern stellt auf der Basis von Art. 29 Abs. 2 der Kantonsverfassung den Anspruch jedes Kindes auf Schutz, Fürsorge und Betreuung sowie auf eine seinen Fähigkeiten entsprechende, unentgeltliche Schulbildung sicher. Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I hat zum Ziel, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Niveau oder demjenigen Schultyp bzw. derjenigen section der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden (Art. 33 der Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide des Kantons Bern [DVBS]).
Neuchâtel, BfS 2016: DER ÜBERGANG AM ENDE DER OBLIGATORISCHEN SCHULE; https://dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/1520326/master PISA 2006: Porträt des Kantons Bern (deutschsprachiger Teil), Erich Ramseier (2008), Forschungsgemeinscha ft PISA Deutschschweiz/FL; https://edu- Alle Internetseiten wurden am 17. März 2024 besucht.
Der Regierungsrat sieht folglich keinen Widerspruch zwischen Art. 29 Abs. 2 der Kantonsverfassung und dem Selektionsverfahren von der Primar- in die Sekundarstufe I.
Punkt 2 Der Regierungsrat anerkennt, dass Studien auch gewisse Vorteile einer selektionsfreien Volksschule ausweisen. Da Lehrpersonen bei der Beurteilung und Einschätzung des mutmasslichen Potenzials der Schülerinnen und Schüler eine Schlüsselrolle zukommt, werden sie in der Aus- und Weiterbildung betreffend die Problematik der sozialen Selektivität geschult und sensibilisiert.
Ein Ziel des Übertrittsverfahrens von der Primar- zur Sekundarstufe I ist es, möglichst zu einem einvernehmlichen Zuweisungsantrag zwischen Lehrperson und den Eltern zu kommen. Dies gelingt im deutschsprachigen Kantonsteil bei ca. 98 Prozent der Zuweisungen. Die übrigen ca. 2 Prozent der Schülerinnen und Schüler absolvieren die Kontrollprüfung. In ca. 85 Prozent der Fälle bestätigt sich im Rahmen der Kontrollprüfung die ursprüngliche Einstufung durch die Lehrperson. In der Konsequenz bedeutet dies, dass bei lediglich ca. 0,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler die ursprüngliche Einstufung der Lehrperson insgesamt korrigiert wird. Auch im französischsprachigen Kantonsteil wird beim Übertritt Wert daraufgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler in ein Schulniveau eingeteilt werden, in dem ihre Fähigkeiten gefördert werden. Der Kanton Bern weist somit ein fein austariertes und breit akzeptiertes Übertrittsverfahren auf.
Im Rahmen der Einführung des Lehrplans 21 und des Plan d’études romand (PER) wurden die Beurteilung und das Übertrittsverfahren einer Prüfung durch den Regierungsrat unterzogen. In der breit angelegten Konsultation waren sich alle befragten Partner wie Eltern- und Berufsverbände, politische Parteien, Bildung Bern, Berufsverband Schulleitungen Bern einig, das breit akzeptierte Übertrittsverfahren nicht anzutasten und die Kontinuität und Stabilität an den Schulen nicht zu gefährden.
Der Regierungsrat schafft Rahmenbedingungen, auch im Rahmen des heutigen Systems, um eine möglichst hohe Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. So wird die Chancengerechtigkeit mit der Frühförderung, durch die Schul – und Unterrichtsentwicklung, einem fairen Übertrittsverfahren und einem durchlässigen/dualen Bildungssystem mit Berufsmatur und Passerellen erhöht. Schulen, die aufgrund des Anteils von Schülerinnen und Schülern aus unteren sozialen Schichten und fremdsprachigen Familien besonders herausgefordert sind, wird zusätzlich fachliche und finanzielle Unterstützung gewährt. Zudem bestehen Angebote wie die gezielte Sprachförderung (Deutsch als Zweitsprache/DaZ – Français langue seconde/FLS), welche die benachteiligten Schülerinnen und Schüler im Unterricht unterstützt, der Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie etc.), reduzierte individuelle Lernziele, Nachteilsausgleich oder die Begabtenförderung. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen werden im Rahmen des besonderen Volksschulangebotes gefördert. Schliesslich gibt es auch schulergänzende Angebote wie namentlich Tagesschulen, die einen positiven Einfluss auf die Chancengerechtigkeit aufweisen können, da sie oftmals eine grössere soziale Durchmischung ermöglichen.
Gemäss der kantonalen Gesetzgebung steht es den Gemeinden frei, ein durchlässiges und gemischtes Schulmodell auf der Sekundarstufe I zu wählen. Die Stadt Bern hat bereits vor zehn Jahren die erste Mosaikschule eingeführt, wo Sekundar- und Realschülerinnen und -schüler vom 7. bis 9. Schuljahr in alters- und niveaugemischten Klassen lernen.
Damit die Kantone auf eine selektionsfreie Volksschule hinarbeiten könnten, wären sie auf eine politische Mehrheit, sowie insbesondere auch auf die gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen. Aus Sicht des Regierungsrates sind diese Voraussetzungen zurzeit nicht vorhanden. Auch in
den anderen deutsch- und französischsprachigen Kantonen ist aufgrund fehlender politischer Mehrheiten keine Entwicklung in Richtung selektionsfreier Volksschule erkennbar. Sollte längerfristig eine selektionsfreie Volksschule angestrebt werden, ist es für den Regierungsrat von zentraler Bedeutung, dass im Rahmen von interkantonal abgestützten Schulversuchen vorgängig Erfahrungen und Gelingensbedingungen gesammelt werden, damit auf deren Grundlage ein breit abgestützter Entscheid getroffen werden kann.
Verteiler ‒ Grosser Rat