2024.RRGR.254
M 181-2024 BaK (von Arx, Spiegel b. Bern) Gesamtschau und Handlungsoptionen betreffend die Immobilien der Berner Hochschulen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 181-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.254
Eingereicht am: 21.08.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Ja Eingereicht von: BaK (von Arx, Spiegel b. Bern) (Sprecher/in) BiK (Schüpbach, Huttwil)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2024
RRB-Nr.: 1104/2024 vom 06. November 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Gesamtschau und Handlungsoptionen betreffend die Immobilien der Berner Hochschulen
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat einen Bericht über Handlungsbedarf und Handlungsoptionen betreffend die Immobilien der Berner Hochschulen (Universität Bern, Berner Fachhochschule, PHBern) vor. Der Bericht wird unter unabhängiger externer Leitung und Einbezug der Direktionen BKD und BVD verfasst. Der Bericht behandelt insbesondere folgende Aspekte:
Erwägungen
1. Was umfasst der heutige Bestand der Immobilien der Berner Hochschulen?
2. Welchen künftigen Flächenbedarf haben die Hochschulen angemeldet und geplant?
3. Wie sieht die Investitionsplanung des Kantons Bern aus, und welche Diskrepanz besteht zum angemeldeten Bedarf?
4. Welche konkreten Massnahmen sind denkbar, um die Diskrepanz zwischen dem Bedarf der Hochschulen und der Planung des Kantons zu verkleinern?
5. Wie ist heute die Finanzierung der Hochschulimmobilien geregelt?
6. Welches sind mögliche neue Modelle für die Finanzierung von Hochschulimmobilien?
Begründung:
Die Immobiliensituation der Berner Hochschulen, vor allem der Universität Bern und der Berner Fachhochschule, sind regelmässig Thema im Grossen Rat und in den zuständigen Kommissionen. Die Debatten finden in erster Linie punktuell statt, anhand einzelner Kreditgeschäfte, Vorstösse oder anderweitiger Vorschläge. Aufgrund der grossen bau-, bildungs- und finanzpolitischen Tragweite ist es aus Sicht der BiK und der BaK nötig, eine gesamtheitliche Diskussion
über das Thema zu führen. Deswegen soll der Grosse Rat anhand eines Berichts mit dem Handlungsbedarf und möglichen Handlungsoptionen in Bezug auf die Hochschulimmobilien befasst werden.
Der Bericht soll zum einen die bauliche Ist-Situation darstellen. Zum anderen soll aufgezeigt werden, welchen künftigen Flächenbedarf (zusätzliche Flächen oder Flächenabbau) die Hochschulen zurzeit angemeldet haben und inwiefern dieser in den Planungsinstrumenten des Kantons berücksichtigt wird. Es ist insbesondere aufzuzeigen, wie die Planung der Hochschulen bezüglich ihres Gebäudebedarfs in die Strategie der Hochschulen und in den Auftrag von Bund und Kanton an die Hochschulen zu Lehre, Forschung und Entwicklung eingebettet ist. Dabei soll auch aufgezeigt werden, wie sich die drittmittelfinanzierten Projekte auf den Gebäudebedarf auswirken.
Aufgrund der Entwicklungsabsichten der Hochschulen einerseits und der grossen Investitionslast des Kantons Bern, die unter anderem zur Priorisierung der Investitionen führte, andererseits ist davon auszugehen, dass der Kanton Bern in seiner Planung nicht den gesamten angemeldeten Bedarf erfüllen kann. Im Bericht ist aufzuzeigen und zu begründen, welche konkreten Konsequenzen dies für die Hochschulen haben könnte (z. B. Wettbewerbsnachteile, Reduktion des Angebots).
Sodann sollen mögliche, von der kantonalen Planung und vom angemeldeten Bedarf abweichende und konkrete Massnahmen aufgelistet und erörtert werden, welche die negativen Konsequenzen reduzieren könnten (z. B. qualitative und quantitative Abstriche in bestimmten Bereichen, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, insbesondere Hochschulen) und dabei ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
Schliesslich sind das heutige Finanzierungsmodell und mögliche künftige Finanzierungsmodelle der Hochschulimmobilien zu erörtern. Betreffend das heutige Modell soll aufgezeigt und beziffert werden, wer heute welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen für Investitionen, Betrieb und Unterhalt hat und wie die Verfahren für Kreditbewilligungen aussehen. Mögliche neue Finanzierungsmodelle (z. B. Raumkostenverrechnung, Änderung von Kreditkompetenzen und Verfahren, Einführung einer Hochschulimmobiliengesellschaft, Finanzierung von Immobilien aus Drittmitteln) sowie ihre Vor- und Nacheile sollen im Bericht beschrieben werden.
Begründung der Dringlichkeit: Der angemeldete Raumbedarf der Hochschulen ist hoch, und es ist fraglich, ob dieser in der geforderten Zeit bereitgestellt werden kann. Die Universität Bern erwartet beispielsweise p er 2039 ein Defizit von mind. 60 000 m2 Hauptnutzfläche. Zudem rechtfertigt die hohe Investitionslast für den Kanton eine möglichst rasch angegangene Überprüfung.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die angestrebte gesamtheitliche Diskussion über das Thema. Die drei Hochschulen des Kantons Bern (Universität Bern, Berner Fachhochschule, PHBern) verfügen je über eine Standortstrategie bezüglich der mittel- und langfristigen Entwicklung ihrer räumlichen Verortung und der Unterbringung ihrer Aktivitäten für Forschung, Lehre und Dienstleistung. Die Prognosen der Hochschulen zu ihrem Raumbedarf basieren dabei auf ihrem Leistungsangebot gemäss gesetzlichem Auftrag und den aktuellen Leistungsaufträgen des Regierungsrats sowie auf Annahmen über die Entwicklung von Studierendenzahlen und Forschungsdrittmitteln. Damit sind die notwendigen Grundlagen zur Erstellung einer Gesamtsicht weitgehend vorhanden. Der Regierungsrat hat im Rahmen der «Gesamtstaatlichen Investitionspriorisierung 2024» bereits eine Expertise zur Investitionssteuerung und -finanzierung mit Fokus Hochschulen in Auftrag gegeben. Der Expertenbericht ist derzeit in Erarbeitung. Sobald er vorliegt, wird der Regierungsrat prüfen, ob die Anliegen von Punkt 4, 5 und 6 der Motion mit dieser Expertise bereits hinreichend beantwortet werden können. Er beantragt daher, die Motion anzunehmen.
Verteiler ‒ Grosser Rat