2024.RRGR.300
M 225-2024 Zbinden (Mittelhäusern, SVP) Mehr Kunstrasen in den Sportstätten des Kantons Bern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 225-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.300
Eingereicht am: 12.09.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Zbinden (Mittelhäusern, SVP) (Sprecher/in) von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) Dubler (Bern, GRÜNE) Kohli (Wabern, Die Mitte) Günthör (Erlach, SVP) Steiner (Boll, EVP) Egger (Hünibach, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 17/2025 vom 15. Januar 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Mehr Kunstrasen in den Sportstätten des Kantons Bern
Erwägungen
1. Der Regierungsrat informiert den Grossen Rat oder die zuständigen Kommissionen in geeigneter Form darüber, – bei welchen kantonalen Sportstätten Kunstrasen statt Naturrasen eingesetzt werden könnte – welche Optionen für möglichst umweltverträglichen Kunstrasen bestehen – welche finanziellen Folgen (Investition, Instandhaltung und Betrieb) der Wechsel von Natur- auf Kunstrasen jeweils hätte – inwiefern der Ersatz von Natur- durch Kunstrasen einen Beitrag gegen die Knappheit an nutzbaren Sportflächen leisten würde
2. Wenn in kantonalen Sportstätten künftig Rasenflächen neu geschaffen oder saniert werden, ist der Einsatz eines umweltverträglichen Kunstrasens zu bevorzugen.
3. Der Kanton unterstützt Gemeinden bei Projekten zur Realisierung von Kunstrasen, sofern er in das Projekt involviert ist.
Begründung:
Der Kanton Bern betreibt, insbesondere auf den Arealen seiner Schulen, diverse Sportstätten
mit Rasenflächen. Für die Ausübung vieler Sportarten kommt Natur- wie auch Kunstrasen in Frage.
Kunstrasen zeichnet sich im Vergleich zu Naturrasen vor allem dadurch aus, dass er während deutlich mehr Stunden pro Jahr genutzt werden kann. Der Einsatz von Kunstrasen kann daher einen Beitrag zur Bekämpfung der Sportflächenknappheit leisten, die nicht ausschliesslich, aber vor allem, im Winter besteht.
Die Anschaffungskosten von Kunstrasen liegen höher, die Unterhaltskosten tiefer als bei Naturrasen. Bei hoher Auslastung liegen die Gesamtkosten pro Nutzungsstunde bei Kunstrasen deutlich tiefer als bei Naturrasen.
Naturrasen weist in Bezug auf die Ökobilanz gewisse Vorteile im Vergleich mit Kunstrasen auf. Dies relativiert sich allerdings, wenn die Nutzungsintensität hoch ist. In diesem Fall werden – anders als beim Kunstrasen – weitere Sportflächen nötig, was einen grossen zusätzlichen Flächenbedarf nach sich zieht.
Mit Blick auf die Biodiversität ist der Ersatz von Naturrasen durch Kunstrasen unproblematisch: Für den Sportbetrieb ausgelegte und in Stand gehaltene Naturrasen sind keine biodiversen Flächen. Aus ökologischer Sicht von Bedeutung ist aber, dass Kunstrasen aus umweltverträglichem, allenfalls biologisch abbaubarem Material bestehen muss.
In Anbetracht dieser Ausgangslage soll der Regierungsrat beauftragt werden, den zuständigen Kommissionen detaillierte Informationen zum potenziellen Einsatz von Kunstrasen in kantonalen Sportstätten zur Verfügung zu stellen. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Optionen für eine umweltfreundliche Ausgestaltung und Materialisierung von Kunstrasen besteht und wie Kunstrasen in Bezug auf verschiedene Dimensionen der Umweltbelastung im Vergleich zu Naturrasen abschneidet. Zudem ist anzustreben, dass in kantonalen Sportstätten künftig Kunstrasen zum Einsatz kommt, wobei vorab die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer abgeholt werden sollen. Weiter soll der Kanton auch Gemeinden bei Projekten zur Realisierung von Kunstrasen unterstützen, soweit die Gemeinden dies wünschen und der Kanton ohnehin im Projekt involviert ist.
Antwort des Regierungsrates
Die Frage Kunstrasen versus Naturrasen wird aktuell kontrovers diskutiert, insbesondere bei intensiv genutzten Aussensportflächen. Welcher Rasen sich besser eignet, hängt von den verschiedenen Anforderungen im Einzelfall ab. Nebst den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer sind auch betriebswirtschaftliche Argumente, bau- und umwelttechnische Anforderungen sowie finanzpolitische Aspekte massgebend. Dabei gilt es, auf die jeweiligen Areale detailliert einzugehen.
Verschiedene öffentlich zugängliche Studien zeigen, dass Kunstrasen viele Vorteile hat, wie ein geringer Unterhaltsaufwand, keine Düngung oder die Möglichkeit einer intensiveren Nutzung. Die Nachteile bestehen darin, dass Kunstrasen häufig aus Erdölprodukten gefertigt wird, was zu einer höheren CO 2-Emission und Umweltbelastung führt. Bei Sonneneinstrahlung kann er sich stark aufheizen, was einen hohen Wasserverbrauch zwecks Kühlung und negative Auswirkungen auf das Mikroklima zur Folge hat. Die mögliche, längere Nutzung der Kunstrasenflächen gerade auch in den Wintermonaten führt indes zu einem höheren personellen Aufwand. Weiter kann die Entsorgung am Ende der Lebensdauer problematisch sein.
Demgegenüber bindet Naturrasen CO 2, trägt zur Verbesserung des Klimas bei und kann das Mikroklima positiv beeinflussen, indem er die Umgebungstemperatur senkt. Dafür besteht ein hoher Wasserbedarf in trockenen Perioden oder Regionen. Es entstehen höhere Betriebskosten
aufgrund der notwendigen regelmässigen Pflege, da auch Naturrasen unter extremen Wetterbedingungen intensiver Nutzung leidet.
Ob vor diesem Hintergrund eine generelle Bevorzugung von Kunstrasen für kantonale Sportstätten zielführend ist, muss aus Sicht des Regierungsrates sorgfältig abgeklärt werden. Die Abwägung kann indes nicht losgelöst von der Schul- und Sportraumplanung des Kantons geschehen, da die Frage des Einsatzes von Kunstrasenfeldern in engem Zusammenhang mit dem heute nicht hinreichend gedeckten Sportflächenbedarf im Kanton Bern steht. Aktuell werden im Rahmen der Sporthallenplanung Alternativen für fehlende Sporthallen eruiert. Der Umgang mit bestehenden kantonalen Aussensportflächen, namentlich auch die Fragenstellung «Naturrasen versus Kunstrasen», wird in diesem Zusammenhang zu klären sein. Die mitinteressierten Kommissionen werden im Frühling 2025 über erste Ergebnisse der Schul- und Sporthallenplanung bzw. der Abklärungen bezüglich Kunstrasen informiert.
Der Sportfonds kann insbesondere im Bereich Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen Beiträge an kantonalbernische Sportvereine, Sportverbände und gemeinnützige Organisationen sowie an Gemeinden ausrichten. Hinsichtlich der grundsätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten von Gemeinden beim Ausbau der Sportinfrastruktur verweist der Regierungsrat auf die vom Grossen Rat angenommene Motion 115-2023 («Schwung der Women’s EURO 2025 nutzen und den Frauenfussball fördern»). Nach Abschluss der Sportraumplanung, wenn klar ist, ob und wenn ja welche Kunstrasenprojekte zur Umsetzung angezeigt sind, können die finanziellen Folgen beziffert und im Einzelfall geprüft werden, ob Beiträge aus dem Sportfonds oder über andere Unterstützungsinstrumente möglich sind.
Verteiler ‒ Grosser Rat