2024.RRGR.45
M 025-2024 Kocher Hirt (Worben, SP) Sicherung und Weiterentwicklung der ambulanten und intermediären Angebote wie Recovery College Bern und Freizeitzentrum metro, von Ausbildungsplätzen und geschützten Arbeitsplätzen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 025-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.45
Eingereicht am: 04.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Kocher Hirt (Worben, SP) (Sprecher/in) Gasser (Ostermundigen, GLP) Patzen (Bern, GRÜNE) Eigenmann (Bern, Die Mitte) Leuenberger (Uettligen, EVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024
RRB-Nr.: 494/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme als Postulat Ziffer 2: Ablehnung Ziffer 3: Ablehnung Ziffer 4: Ablehnung Ziffer 5: Annahme als Postulat
Sicherung und Weiterentwicklung der ambulanten und intermediären Angebote wie Recovery College Bern und Freizeitzentrum metro, von Ausbildungsplätzen und geschützten Arbeitsplätzen
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. mittels Nachkredit die Weiterführung der beiden präventiven Angebote Recovery College und Metro für das laufende Jahr zu sichern
2. den beiden neuen Trägerschaften mittels Leistungsvertrag Zukunftsaussichten zu sichern
3. die Ausbildungsplätze im Freizeitzentrum metro zu sichern
4. eine Lösung zu erarbeiten, wie die Arbeitsplätze im Holzplatz weitergeführt werden können; Behindertenverbände sind dazu einzubeziehen, um die Interessen der Betroffenen zu wahren
5. im nächsten VA/AFP und darüber hinaus mit Beiträgen die Innovation und Entwicklung von ambulanten Angeboten in der psychiatrischen Versorgung wie auch Anschlusslösungen für psychosoziale Angebote (Prävention, wie z. B. Freizeitgestaltung) finanziell zu fördern
Begründung:
Aus wirtschaftlichen Gründen baut die UPD im Sozialdienst Stellen ab und stellt die Unterstützung des Recovery College Bern (RCB) ein. Zudem müssen das Freizeitzentrum metro und die Werkstatt Holzplatz aus Kostengründen geschlossen werden.
Für den Holzplatz wurde eine Ersatzlösung für die geschützten Arbeitsplätze gefunden, allerdings mit einer grossen Qualitätseinbusse für die betroffenen Personen.
Der Abbau von Angeboten ist für die öffentliche Wahrnehmung, für Patientinnen und Patienten im speziellen, und die psychiatrische Versorgung ein schlechtes Zeichen, da nicht der Bedarf und die Bedürfnisse, sondern nur wirtschaftliche Überlegungen im Zentrum stehen. Doch die finanzielle Argumentation ist zu kurz gedacht.
Denn mit dem Abbau der Sozialdienste, des Freizeitzentrums metro und des Recovery College Bern fallen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen die spezialisierten Anlaufstellen weg, die das soziale Umfeld einer Patientin, eines Patienten mitberücksichtigen und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilisierung leisten. Dies ist wenig zielführend, denn diese Patientinnen und Patienten, die wiederkehrend in die Klinik eintreten, verlieren ihre Bezugspersonen im Sozialdienst. Die Aufnahme kann nicht auf dem bestehenden Wissen zur psychosozialen Patientensituation erfolgen.
Die Angebote, die zu einem konstruktiven sozialen Lernfeld und somit zu einem Teil der Tagesstruktur beitragen, sind nicht mehr vorhanden. Wertvolles Wissen geht verloren. Die Folgen sind Doppelspurigkeiten sowie ein Mehraufwand für die Fachpersonen und ein einschneidender Qualitätsabbau für Menschen mit psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen.
Weiter führt der Abbau zu einem Attraktivitätsverlust der Arbeitsplätze, sowohl im Bereich der sozialen Arbeit wie auch in der Pflege und bei der Ärzteschaft. Dies erschwert es den UPD zusätzlich, den Bedarf an qualifiziertem Personal zu decken.
Durch den mit dem Abbau einhergehenden Verlust von Ausbildungsplätzen wird diese Situation zusätzlich verschärft.
Bereits jetzt bestehen grosse Lücken und Finanzierungsprobleme, insbesondere in ambulanten Angeboten. Dies führt zu teureren stationären Aufenthalten, die vermieden werden könnten. Deshalb ist es angezeigt, dass der Kanton bewährte Angebote wie das Recovery College Bern, das Freizeitzentrum metro oder den Holzplatz finanziell unterstützt.
Im Moment versuchen die von der UPD nicht mehr finanzierten Angebote sich in neuen Trägerschaften zu organisieren: Das Recovery College Bern (RCB) ist bereits ein Verein und die Vereinsgründung für das Freizeitzentrum metro steht kurz bevor. Damit sie starten und den Betrieb weiterführen können, brauchen sie eine gesicherte Finanzierung.
Begründung der Dringlichkeit: Die Versorgungssituation ist im Bereich der psychischen Gesundheit ohnehin bereits prekär, und mit der Streichung dieser Angebote durch die UPD AG droht ein weiterer einschneidender Qualitätsverlust. Zudem verlagert sich ein grosser Mehraufwand auf die schon sehr belasteten Fachpersonen im stationären und ambulanten Bereich.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion, da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV)). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der
Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Dieser ist gemäss Art. 33 i.V.m.Art. 22 Spitalversorgungsgesetz (SpVG) mit der Wahrnehmung der Aktionärsrechte bezüglich der UPD AG betraut. Vorab gilt anzumerken, dass der Stellenabbauentscheid und die Kommunikation dazu auf einen Entscheid des Verwaltungsrats der UPD AG zurückgeht, in den die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) nicht involviert war und über den sie auch nicht vorinformiert worden ist. Der Abbau der Angebote liegt in der alleinigen Verantwortung der UPD. Der Kanton hat seine Beiträge an die UPD AG nicht gesenkt. Zudem wurde bei der GSI vorgängig kein Finanzierungsantrag für die Unterstützung der gestrichenen Angebote eingereicht. Ziffer 1 Unmittelbar nach der Bekanntgabe der Einstellung der Unterstützung bzw. dem Einstellen von Leistungen durch die UPD hat die GSI einen Gesprächstermin mit den jeweiligen Verantwortlichen vereinbart. Am 6. März 2024 fand die Besprechung zwischen einer metro-Psychologin, einem metro-Gast sowie der GSI statt. Die Finanzierung des Freizeitzentrums metro wird für ambulante Patienten bereits über das Normkostenmodell vom Kanton mitfinanziert. Stationäre metro-Patienten werden über die bestehende Tarifstruktur Tarpsy finanziert. Die Hälfte der rund 150 metro-Gäste sind, gemäss Aussage von metro, Patienten, welche entsprechend über den Kanton bereits finanziert bzw. mitfinanziert sind. Mit dem Projektleiter des Recovery College Bern (RCB) fand dieses Gespräch am 7. März 2024 statt. Demzufolge besteht aktuell eine Finanzierungslücke von 100 000 Franken. Das RCB steht jedoch noch mit potenziellen Geldgebern in Verhandlung. Gemäss Art. 25 SpVG führen die Regionalen Spitalzentren (RSZ) ihre Betriebe eigenständig und der Kanton ist bestrebt, betriebliche Handlungsspielräume zu verschaffen. Diese Bestimmung gilt sinngemäss auch für die Regionalen Psychiatrischen Dienste (RPD) (vgl. Art. 33 SpVG). Mit der Zusatzfinanzierung der ambulanten und tagesklinischen Leistungen auf Basis des Normkostenmodells (NKM 2.0, siehe auch Ziffer 2) wird genau diese betriebliche Freiheit gefördert. Inwieweit eine allfällige Finanzierungslücke bei einem Weiterbetrieb geschlossen werden soll und ob die Nutzung des Freizeitangebotes metro von Nicht-Patienten unterstützt werden kann, wird von der GSI geprüft.
Der Regierungsrat beantragt daher Ziffer 1 als Postulat anzunehmen. Ziffer 2 In den Jahren 2017 bis 2022 wurden die ambulanten und tagesklinischen Leistungen über das Normkostenmodell mit 34 Einzelleistungen, welche alle einzeln erfasst und dokumentiert werden mussten, zusatzfinanziert. Auf 2023 wurde, aufgrund des massiven administrativen Aufwands und dem entsprechenden Druck der Leistungserbringer, ein vereinfachtes Normkostenmodell (NKM 2.0) eingeführt. Die Leistungserbringer erhalten abgestuft nach Alter und Schweregrad Zuschläge auf Abrechnungsinformationen, welche bereits für die Krankenversicherer erstellt werden müssen. Demnach werden Zuschläge auf Basis von Tarmed-Taxpunkten, dem Psychologen-Tarif und Tagesklinik-Pflegetage erteilt. Eine genaue Zuordnung auf Einzelpositionen ist daher nicht mehr möglich. Und die Ausgestaltung der Ambulatorien und Tageskliniken liegt über dem OKP-Bereich hinaus in der betrieblichen Freiheit der Leistungserbringer. Unter dem alten wie auch dem neuen Normkostenmodell wurden jährlich Leistungsverträge zwischen der UPD und der GSI abgeschlossen. Die Zusatzfinanzierungen wurden nicht gekürzt, die Vereinfachung des Normkostenmodells und der damit einhergehende reduzierte administrative Aufwand hat jedoch Zeit und Ressourcen freigespielt, die der Pflege der Patienten zugutekommen. Darüber hinaus prüft die GSI, siehe
Ziffer 1, inwieweit die Finanzierung für Besucher des Freizeitzentrums metro, die keine oder ehemalige Patienten sind, unterstützt werden kann und ob es Finanzierungsmöglichkeiten für eine allfällige Finanzierungslücke bei einem Weiterbetrieb des RCB gibt. Ein zusätzlicher Abschluss von Leistungsverträgen für diese Bereiche ist entsprechend nicht notwendig. Der Regierungsrat beantragt daher die Ablehnung der Ziffer 2. Ziffer 3 Wie bereits in Ziffer 1 beschrieben, prüft die GSI ob über die Unterstützung über das Normkostenmodell hinaus, die Möglichkeit einer Finanzierung für die Nutzung des Freizeitangebotes von Nicht-Patienten besteht. Wie von den Verantwortlichen des metro Betriebes informiert, geht es bei den genannten Ausbildungsplätzen um Praktikumsplätze im Zusammenhang mit der Betreuung vom Fitnessraum, der sowohl von aktuellen und ehemaligen Patientinnen und Patienten und auch Mitarbeitenden der UPD genutzt wird. Die GSI ist mit der UPD in Kontakt, es werden Lösungen für den Weiterbetrieb und somit für die Weiterbeschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten geprüft. Gemäss UPD sind keine Ausbildungsplätze betroffen. Der Regierungsrat beantragt daher die Ablehnung der Ziffer 3. Ziffer 4 In der Werkstätte Holzplatz wurde bis zu Beginn des laufenden Jahres Holz zu Brennholz verarbeitet. Wie die UPD bereits in der Medienmitteilung informierte, sind die Unterhalts-, Sach- und Betriebskosten dieser Werkstätte zu hoch, was die UPD zur Schliessung dieses Standorts bewog. Die Arbeitsplätze im zweiten Arbeitsmarkt und auch die Fachmitarbeitenden werden nun aber schrittweise in die Gärtnerei der UPD überführt. Der Regierungsrat begrüsst die Erhaltung dieser Arbeitsplätze sehr. Die ehemaligen Arbeitsplätze der W erkstätte Holzplatz werden somit in einen bestehenden und etablierten Betrieb integriert, der ebenso Menschen mit psychisch bedingten Leistungseinschränkungen beschäftigt und sich darum bemüht, die (Re-)Integration in den ersten Arbeitsmarkt entsprechend der individuellen Fähigkeiten der jeweiligen Person zu fördern. Möglicherweise können in der Gärtnerei nicht die gleichen Arbeiten ausgeführt werden wie im Holzplatz – von einer Qualitätseinbusse für die betroffenen Personen, wie von den Motionärinnen bemängelt, muss gemäss Aussage der UPD aber nicht ausgegangen werden. Die UPD entscheidet
allein, welche Produkte in den W erkstätten produziert werden. Der Regierungsrat beantragt daher die Ablehnung der Ziffer 4: Die UPD hat bereits eine Lösung gefunden, die zwar nicht die Weiterführung des Betriebs der Werkstätte Holzplatz zum Ziel hat, aber ein passendes und qualitativ gutes Setting für die betroffenen Personen sicherstellt. Ziffer 5 Mit der Zusatzfinanzierung über das Normkostenmodell fliessen viele Mittel für die ambulante Versorgung an die UPD, welche im Laufe der letzten Jahre stark angestiegen sind. Im Jahr 2024 werden gemäss Vertrag über das NKM maximal 15,6 Millionen Franken zusätzlich finanziert. (2022: 12,7 Millionen Franken; 2023 13,9 Millionen Franken) Damit werden Innovationen und Entwicklungen in der ambulanten Versorgung gefördert, sicherlich nicht behindert. Jedoch unterliegt der Mitteleinsatz der betrieblichen Freiheit. Fällt die Prüfung der zuvor beschriebenen Finanzierungsmöglichkeiten positiv aus, werden die entsprechenden Positionen im Planungsprozess im Rahmen der Möglichkeiten aufgenommen. Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Prüfung ist der Regierungsrat bereit, Ziffer 5 als Postulat anzunehmen.
Verteiler ‒ Grosser Rat