2024.RRGR.48
M 028-2024 Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Die Neuperimetrisierung der Spitex Organisationen zeitlich verschieben. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 028-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.48
Eingereicht am: 04.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) (Sprecher/in) Gerber (Schüpfen, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024
RRB-Nr.: 495/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Ablehnung Ziffer 2: Annahme Ziffer 3: Annahme
Die Neuperimetrisierung der Spitex-Organisationen zeitlich verschieben
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Die geplante Ausschreibung 2025 der Spitex-Versorgung ist zu verschieben.
2. Die geplante Neuperimetrisierung als Basis der neuen Spitex-Versorgung ist anhand der noch zu verabschiedenden Teilstrategie integrierte Versorgung zu definieren.
3. Eine sinnvolle geographische Zusammenarbeit zwischen den Spitex-Organisationen ist zu planen, aber ohne Fusionszwang.
Begründung:
Der Regierungsrat hat eine Studie (OBSAN) über eine möglich Neuperimetrisierung der Spitex- Organisation erstellen lassen. Mit der Absicht, diese auf die nächste Ausschreibung, die 2025 stattfinden wird, per 1. Januar 2026 umzusetzen. Die Organisationen stehen vor grossen Veränderungen, sei dies aus juristischer und aus organisatorischer Sicht. Eine Neuperimetrisierung könnte bedeuten, dass die Betriebe evtl. fusionieren würden.
Der Kanton Bern setzt die Gesundheitsstrategie um, indem die definierten Teilstrategien umgesetzt werden. Die Teilstrategie integrierte Versorgung ist in Bearbeitung. Deshalb ist es nicht sinnvoll, die Neuperimetrisierung im Voraus umzusetzen, sondern auf die Bestimmungen dieser Teilstrategie zu warten.
Wie immer bei Fusionen wären die kleinen Betriebe den grossen unterlegen. Aus organisatorischer Sicht ist ein geografisch grossräumiger Betrieb wenig sinnvoll. Die Erfahrungen nach der
Zusammenlegung der Spitäler lassen leider nichts Gutes erahnen. Die Ausgangslagen und Anforderungen der peripheren Spitex-Betriebe sind nicht vergleichbar mit städtischen Betrieben.
Die Eigenständigkeit der Spitex-Organisationen ist ein wichtiger Faktor für die Beschaffung von Fachpersonal. Die Identifikation des Personals zu einem Betrieb ist ein Erfolgsfaktor gerade in der Pflegebranche.
Begründung der Dringlichkeit: Damit die Verhandlungen rechtzeitig zwischen den Spitex-Organisationen erfolgen können, wenn die Perimeter bekannt sind.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Zu Ziffer 1 Eine Verschiebung der Ausschreibung zieht der Regierungsrat nicht in Betracht. Dies aufgrund der Tatsache, dass die bestehenden Leistungsverträge mit den versorgungsrelevanten Spitex- Organisationen per 31.12.2025 auslaufen. Eine Verschiebung resp. eine Verlängerung der bestehenden Vertragsverhältnisse erachtet der Regierungsrat aus beschaffungsrechtlichen Gründen als sehr problematisch. Die Modalitäten der ursprünglichen Ausschreibung würden nicht eingehalten bzw. verletzt werden. Es besteht die Gefahr von Beschwerden seitens der Spitex- Organisationen. Der Kanton steht hier unter besonderer Beobachtung.
Zu Ziffer 2 Mit der Teilstrategie Integrierte Versorgung beabsichtigt der Kanton, die Gesundheitsversorgung in vier grösseren Regionen über die Versorgungsbereiche übergreifend zu koordinieren und zu planen. Das im Spitalbericht entwickelte und auch in die Teilstrategie Integrierte Versorgung übernommene Zielbild des 4+-Regionen-Modells wird bei der Neuperimetrisierung berücksichtig. Es sind dies die Versorgungsregionen Bern Mittelland, Biel-Seeland-Berner-Jura, Berner Oberland und Emmental-Oberaargau, welche auch für die Planung sowohl im Spitex-Bereich wie auch in den anderen Versorgungsbereichen den Rahmen vorgeben. Das Plus («+») steht für den französisch-sprachigen Berner Jura. Die Neuperimetrisierung der Spitex-Regionen erfolgt inhaltlich abgestimmt, aber prozessual getrennt von der Entwicklung der Teilstrategie. Massgebend für den Zeitpunkt der Festlegung der neuen Spitex-Regionen ist der Zeitplan der Arbeiten für die Ausschreibung im Jahr 2025 betreffend die nächste Vertragsperiode (siehe Ziffer 1). Die Konsultation zur Teilstrategie Integrierte Versorgung lief bis am 20. Dezember 2023 und wurde ausgewertet. Es ist geplant, dass die GSI dem Regierungsrat die Teilstrategie vor den Sommerferien 2024 zur Genehmigung unterbreiten wird.
Zu Ziffer 3 Es besteht kein Fusionszwang. Der Kanton wird bei der neuen Ausschreibung verschiedene Zusammenarbeitsformen zulassen. Eine Fusion wird kein Zuschlagskriterium sein. Die Eigenständigkeit von Spitex-Organisationen ist nicht gefährdet. Es ist ein freier Entscheid der Leistungserbringenden, ob sie fusionieren oder nicht bzw. wie sie bei einer Neuperimetrisierung zusammenarbeiten wollen. Der Kanton setzt auf das Nutzen von Synergieeffekten.
Verteiler ‒ Grosser Rat