2024.RRGR.73
I 053-2024 Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) Wie kann die Ausbildung im Fach Tiermedizin gestärkt werden? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 053-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.73
Eingereicht am: 12.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 876/2024 vom 28. August 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wie kann die Ausbildung im Fach Tiermedizin gestärkt werden?
Tierärzte werden eine eher grösser werdende Rolle in unserer Gesellschaft spielen. Der Waren-, Tier- und Personenverkehr wird immer intensiver. Hier entstehen grosse Risiken wie Tierseuchen, Zoonosen und Pandemien. Aber auch in ihren Kernaufgaben – der medizinischen Versorgung der Heim- und vor allem auch Nutztiere – bleiben sie stark gefragt.
Für die immer anspruchsvoller werdende Tätigkeit als Tierarzt für landwirtschaftliche Nutztiere stehen immer weniger Veterinäre zur Verfügung. Dies, obschon eigentlich nicht weniger Personen ein Studium in der Veterinärmedizin absolvieren.
Der Regierungsrat wird deshalb um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Warum gibt es zunehmend ein Manko an Tierärztinnen und Tierärzten, die sich der Nutztiermedizin widmen?
2. Welche Rolle spielt die Tatsache, dass Bund und Kantone immer mehr Tierärzte mit teils attraktiveren Arbeitsbedingungen anstellen?
3. Welche Rolle spielt die starke Feminisierung des Berufs?
4. Ist die Ausbildung noch genug der Praxis angepasst?
5. Selektioniert der «Numerus clausus» die richtigen Personen für den Berufsalltag?
6. Welche weiteren Massnahmen seitens der Universität wären denkbar, damit sich mehr Tierärztinnen und Tierärzte auf Nutztiere spezialisieren?
7. Welche anderen Massnahmen kann sich der Regierungsrat vorstellen, damit sich mehr junge Absolventinnen und Absolventen der Veterinärmedizin auf Nutztiere spezialisieren und auch im Beruf bleiben?
Antwort des Regierungsrates
Gesamtschweizerisch besteht ein Bedarf an mehr gut ausgebildeten Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmedizinern, um die Versorgung in den unterschiedlichen Sparten ausreichend wahrnehmen zu können, während gleichzeitig viele Tierärztinnen und Tierärzte aus geburtenstarken Jahrgängen in den Ruhestand treten. Für die Ausbildung von Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmedizinern steht jedoch gleich wie in der Humanmedizin lediglich eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Die Aufnahmekapazität ist aufgrund der hohen Ausbildungskosten und Anforderungen an die Infrastruktur sowie an die Praktikumsplätze beschränkt, so dass das Studium in Veterinärmedizin einer Zulassungsbeschränkung unterliegt. Ebenfalls wie in der Humanmedizin haben sich der Kanton und die Universität Bern in den letzten Jahren um die Maximierung der Ausbildungskapazitäten bemüht. Am Standort Bern der Vetsuisse-Fakultät konnte dank infrastrukturellen und strukturellen Anpassungen (Erneuerung der Behandlungseinheiten und Hörsäle, Modernisierung der Sterilisation und Einführung eines neuen Curriculums) die Anzahl Studienplätze pro Jahrgang im Zeitraum 2019–2024 von 70 auf insgesamt 82 (also um 17 Prozent) erhöht werden.
Zu den Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
1. Warum gibt es zunehmend ein Manko an Tierärztinnen und Tierärzten, die sich der Nutztiermedizin widmen?
In der Tiermedizin ist der Mangel an Fachkräften ein generelles Problem. lm Bereich der Nutztierversorgung zeigt sich die Problematik vielleicht deutlicher; sie betrifft aber sämtliche klinischen und auch die akademischen Bereiche. Wichtige Faktoren, die zu diesem Fachkräftemangel führen, sind insbesondere:
Die Anzahl der vorhandenen, für die Ausbildung notwendigen klinischen Ausbildungsplätze ist beschränkt, weshalb die Anzahl Studienplätze und damit indirekt auch die Anzahl Studienabgängerinnen und Studienabgänger in der Schweiz reguliert werden muss.
Analog zur Humanmedizin führt der zunehmende Anteil an Teilzeitarbeit insgesamt zu weniger im Beruf tätigen Tierärztinnen und Tierärzten. Ursache dafür ist nicht nur der hohe Frauenanteil im Fach und die damit verbundenen Auswirkungen von Mutterschaft und Familie, sondern eine generell feststellbare gesellschaftliche Entwicklung.
Insbesondere bei Nutztierärztinnen und Nutztierärzten stehen ein sehr grosser physischer und mentaler Aufwand einem gerade auch im Vergleich mit der Humanmedizin bescheideneren finanziellen Ertrag und geringeren gesellschaftlichen Ansehen gegenüber.
Wegen der genannten Faktoren und infolge des generell aktuell sehr aufnahmefähigen Arbeitsmarkts ist die Anzahl Personen hoch, die in den ersten Jahren nach Abschluss des Studiums aus der praktischen tierärztlichen Tätigkeit in eine andere Tätigkeit wechseln.
Die zahlenmässig limitierten Studienabgängerinnen und -abgänger wählen eher attraktivere Bereiche im tiermedizinischen Spektrum. Die Nutztiermedizin gehört wegen der körperlich anstrengenden Arbeit, der oft nicht besonders grossen Akzeptanz von Tierärztinnen und Tierärzten in diesem Bereich sowie der zeitlichen und mentalen Belastung zu den wenig attraktiven Sparten der Tiermedizin.
Der mit dem Numerus Clausus verbundene kognitive Eignungstest vermag jene Personen zu selektieren, welche die besten Perspektiven haben, das Studium schnell und gut abzuschliessen. Kandidierende, die trotz wenig attraktivem Arbeitsumfeld aufgrund des persönlichen Engagements in der Nutztiermedizin oder der klinischen Tiermedizin verbleiben wollen, werden nicht spezifisch ausgewählt.
2. Welche Rolle spielt die Tatsache, dass Bund und Kantone immer mehr Tierärzte mit teils attraktiveren Arbeitsbedingungen anstellen?
ln der Hauptstadtregion dürfte dieses Phänomen eine gewisse Rolle spielen, da sie Standort von Bundesbehörden mit Bedarf an veterinärmedizinischer Expertise ist. Allerdings ist der Fachkräftemangel in der Veterinärmedizin schweizweit und auch in der Verwaltung spürbar. Er trifft insbesondere abgelegenere Regionen noch stärker. Allgemein gilt für alle Berufsfelder, dass sich die Arbeitssuchenden nach Opportunitäten richten. Wenn entsprechend qualifizierte Personen zwischen Bereichen mit geregelten Arbeitszeiten und solchen mit Notfall- und Wochenendarbeit wählen können und die Löhne ansprechend sind, dann wird dies die Wahl des Arbeitsplatzes beeinflussen. Es gilt aber auch zu berücksichtigen, dass der Anteil veterinärmedizinischer Fachkräfte, welche von Behörden angestellt werden, längst nicht so gross ist, dass dadurch die Knappheit an Nutztierärztinnen und -tierärzten erklärbar wäre. Vielmehr bestehen auch verschiedene Möglichkeiten, als Tierärztin oder Tierarzt zu praktizieren, die zueinander in Konkurrenz stehen: Eine erfolgreiche Kleintierpraxis oder eine Praxiskette mit geregelten Arbeitszeiten sind sehr attraktiv im Vergleich zu Orten mit Notfalldiensten und langen Wegen. Es gilt also generell zu überlegen, wie die Attraktivität der Nutztiermedizin erhöht werden kann.
3. Welche Rolle spielt die starke Feminisierung des Berufs?
Es trifft zu, dass sich sehr viel mehr Frauen für das Studium in Veterinärmedizin interessieren als Männer: Bei der Anmeldung zum Eignungstest für Veterinärmedizin (Numerus Clausus) liegt der Frauenanteil bei 85 Prozent (BFS 2021). Der Eignungstest selbst führt dagegen nicht zu einer höheren Selektionsrate für Frauen. Männliche Teilnehmer erzielen marginal (aber nicht signifikant) im Schnitt ein besseres Resultat als weibliche Teilnehmerinnen, was sich angesichts der klaren Zahlenverhältnisse nicht merklich auf den Anteil männlicher Studierender auswirkt. Dieser liegt je nach Jahrgang zwischen 10-20 Prozent. Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist Mutterschaft ein Faktor, der nur Tierärztinnen betrifft, doch sind der Trend zu mehr Teilzeitarbeit und die Präferenz für geregelte Arbeitszeiten generelle Phänomene. Auch wenn mehr männliche Jugendliche ein veterinärmedizinisches Studium anstreben würden, kann wegen der beschriebenen Umstände nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass letztlich mehr Studienabgänger die Nutztiermedizin als Berufsfeld wählen würden.
4. Ist die Ausbildung noch genug der Praxis angepasst?
Das veterinärmedizinische Curriculum in der Schweiz wurde in den letzten Jahren – unter Einbezug der Gesellschaft Schweizerischer Tierärztinnen und Tierärzte – neugestaltet mit dem Ziel, die praktischen Tätigkeitsanteile signifikant zu erhöhen. Die Regeldauer wurde um ein Semester verlängert, welches weitgehend begleiteten Praktika gewidmet ist. Allerdings ist wesentlich, dass in der Grundausbildung initial sehr viel Wissen erworben werden muss. Die Umsetzung zur praktischen Anwendung kann erst ab einer zweiten Phase des Studiums erfolgen und ist massgeblich von einer praxisgerechten Ausbildung im letzten Studienjahr und vor allem von einem gut organisierten Übergang in den Arbeitsalltag in den ersten Jahren nach Abschluss des Studiums abhängig.
Bisher wurde nicht geprüft, ob eine Spezialisierung während des Studiums mit Möglichkeiten zum Abschluss als Grosstierärztin und Kleintierarzt im Vergleich zum heutigen, generalistischen Abschluss einen Einfluss auf die Zahl der praktisch tätigen Nutztierärzte haben würde. Eine solche Spezialisierung hätte zur Folge, dass die eidgenössische Prüfung und anschliessende Berufszulassung für Grosstierärzte und Kleintierärzte unterschiedlich auszugestalten wäre. Die Zulassung und Anerkennung ausländischer, allgemein ausgebildeter Tierärzte wären diesbezüglich problematisch, weil solche Modelle zurzeit international nicht bekannt sind. Zudem müssten die Möglichkeiten des Wechsels im Laufe der Berufstätigkeit geklärt werden. Eine Garantie, dass genügend Personen im Studium die Ausrichtung Nutztier- und Grosstiermedizin wählen würden, bestünde zudem bei solchen Modellen nicht.
5. Selektioniert der «Numerus clausus» die richtigen Personen für den Berufsalltag?
Die Frage, ob der gegenwärtig angewandte Eignungstest die «richtigen» Studierenden auswählt, ist eine Diskussion, die oft in verschiedensten politischen und fachspezifischen Gremien geführt wird. Der aktuelle Test selektioniert Studierende, die gut und schnell die kognitiven Anforderungen im Studium erfüllen. Im Zuge regelmässiger Evaluationen konnte gezeigt werden, dass der für Human- und Veterinärmedizin identische Schweizer Eignungstest hierzu belastbare Aussagen macht – wer ein höheres Testergebnis erzielt, hat auch die höhere Chance, anschliessend das Studium erfolgreich zu bestehen. Der Test hatte dagegen nie den Anspruch, erfolgreiche Tierärztinnen und Tierärzte zu selektionieren. Tests, welche dies leisten könnten, sind im Moment nicht vorhanden.
Die Universität Bern und auch der Regierungsrat sind offen für Überlegungen, wie bei der Zulassung zum Veterinärmedizin-Studium mehr Studierende selektioniert werden könnten, die spezifische Voraussetzungen und Interesse für die Praxisanforderungen der Gross- und Nutztiermedizin mitbringen. Ein grundsätzlich denkbares Modell wäre zum Beispiel folgendes: Neben dem «klassischen» Eignungstest, mit dem zum Beispiel 80 Prozent der Studienplätze wie bisher unter der Voraussetzung einer Gymnasialmatur vergeben würden, könnten 20 Prozent der Studienplätze für Kandidierende reserviert werden, die sich über einen alternativen Bildungsweg für das Studium vorqualifiziert haben. Eine Passerelle aus einer erfolgreich absolvierten höheren agronomischen Ausbildung mit der entsprechenden Berufsmatura könnte die Anzahl an Studierenden mit einem Bezug zur Landwirtschaft verbessern. Die rechtlichen Grundlagen (Chancengleichheit, Testfairness, Zuverlässigkeit etc.) müssten dabei auf jeden Fall geklärt werden, da die Zuteilung von begrenzten Studienplätzen höchsten juristischen Standards genügen muss.
6. Welche weiteren Massnahmen seitens der Universität wären denkbar, damit sich mehr Tierärztinnen und Tierärzte auf Nutztiere spezialisieren?
Die Universitäten Bern und Zürich und die relevanten Fachgremien wie zum Beispiel die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte sind daran, langfristig machbare Massnahmen zur signifikanten weiteren Aufstockung der Studienplätze zu prüfen. Die Ausbildungskapazität der gemeinsamen Vetsuisse-Fakultät der beiden Universitäten Bern und Zürich vermag den gesamtschweizerischen Bedarf an Tierärztinnen und Tierärzten generell nicht abzudecken und ein weiterer signifikanter Kapazitätsausbau an einem oder beiden Standorten der Fakultät ist ohne nachhaltige finanzielle Beteiligung des Bundes oder der Gesamtheit der Kantone nicht realistisch. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Vetsuisse-Fakultät am Standort Bern den grössten Teil der Studierenden aus der Romandie ausbildet. Der Anteil der französischsprachigen Studierenden in Bern beträgt etwa 40 Prozent. Der jetzige Studiengang wird aus Ressourcengründen seit Bestehen der Veterinärmedizin in Bern hauptsächlich in Deutsch unterrichtet, garantiert ist lediglich, dass sämtliche Leistungsnachweise auch auf Französisch erbracht werden können. Entsprechend besteht traditionell eine zusätzliche Herausforderung für französischsprachige Studierende, die eine Auswirkung auf den Studienerfolg haben kann. Die beiden Anliegen (Erhöhung der Studienplätze und Beseitigung des Sprachnachteils) könnten mit der Einführung eines zusätzlichen Studiengangs in französischer Sprache aufgefangen werden. Ein rein französischsprachiger Ausbildungsgang mit 30-40 zusätzlichen Studierenden würde zu einer Entlastung des jetzigen Studiengangs führen und damit mehr deutschsprachige Studienplätze eröffnen. Die Kosten für den Aufbau eines zusätzlichen französischsprachigen Studiengangs wären aber in jedem Fall erheblich. Im Vergleich zum Neuaufbau einer kompletten neuen Ausbildungsstätte in der Romandie wäre es zweifellos ökonomischer, die Infrastrukturen, das Fachpersonal und das Know-how am Standort Bern synergistisch zu nutzen und auszubauen. Die bestehende Infrastruktur der Vetsuisse-Fakultät Bern liesse aber einen derartigen Ausbau derzeit nicht zu. Die Aufnahmefähigkeit des Lehrbetriebs wird vollständig ausgeschöpft; noch
höhere Studierendenzahlen würden betriebliche Risiken und möglicherweise auch negative Auswirkungen auf die Akkreditierung des Studiengangs mit sich bringen. Der Kanton Bern ist alleine sicher nicht in der Lage, einen derartigen Ausbau des Vetsuisse-Standorts Universität Bern für einen französischsprachigen Veterinärmedizin-Studiengang zu finanzieren. Er wäre aber offen für Kooperationen mit anderen Kantonen oder auch dem Bund, um ein solches Entwicklungsziel weiter zu verfolgen.
7. Welche anderen Massnahmen kann sich der Regierungsrat vorstellen, damit sich mehr junge Absolventinnen und Absolventen der Veterinärmedizin auf Nutztiere spezialisieren und auch im Beruf bleiben?
Der Regierungsrat bekräftigt, dass eine Erhöhung der Anzahl Studienplätze in Veterinärmedizin als Massnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Nutztiermedizin relevant wäre, aber durch den Kanton Bern allein oder im Rahmen der ordentlichen Beiträge der interkantonalen Universitätsvereinbarung finanziell nicht zu bewältigen ist. Eine solche Erhöhung würde aber für sich genommen auch nicht ausreichen, um den Fachkräftemangel im Nutztierbereich signifikant abzubauen. Hierzu sind Massnahmen und Entwicklungen nicht nur aufseiten der Ausbildung, sondern im gesamten Umfeld der Nutztierhaltung und im Tiergesundheitswesen erforderlich:
1. Das Berufsfeld Veterinärmedizin muss als zentrales Thema für die schweizerische Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, aber auch für das gesamte Gesundheitswesen gemeinsam durch die betroffenen Branchen und die Fachverbände weiterentwickelt werden, um vielfältige Arbeitsmodelle zu begünstigen.
2. Speziell das Berufsfeld Nutztiermedizin muss finanziell und gesellschaftlich so attraktiv gestaltet werden, dass sich Studienabgängerinnen und -abgänger auch effektiv für diese Arbeit entscheiden und im Beruf bleiben.
3. Da die Ausbildungskapazitäten auf absehbare Zeit begrenzt und damit ein Numerus Clausus für das Veterinärmedizin-Studium unumgänglich bleiben, könnte eine Weiterentwicklung des Selektionsprozesses der Studierenden, wie in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, geprüft werden. Dabei wären viele anspruchsvolle rechtliche Fragen zu klären und methodische Probleme zu lösen. Eine Weiterentwicklung der Selektionsverfahren könnte nur gemeinsam für die gesamte gemeinsame Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich erfolgen und müsste im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz koordiniert werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat