Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.SIDGS.2

Sportfonds - Genehmigung der Jahresrechnung 2023

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 236/2024 Datum RR-Sitzung: 6. März 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.2 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sportfonds - Genehmigung der Jahresrechnung 2023

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Jahresrechnung 2023 des Sportfonds schliesst per 31. Dezember 2023 mit einem Fondsbestand von CHF 35'734'327. Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von CHF 20'092'781 verbleibt ein Nettobestand von CHF 15'641'546.

Im Revisionsbericht vom 20. März 2024 bestätigt die Finanzkontrolle des Kantons Bern die Richtigkeit der Angaben der Jahresrechnung 2023 und empfiehlt diese zur Genehmigung.

2. Rechtliche Grundlagen

3. Antrag

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem Beschlussentwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2023 des Sportfonds zu genehmigen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer

Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Sicherheitsdirektion

Beilagen ‒ Vortrag ‒ Jahresrechnung Sportfonds 2023 ‒ Jahresrechnung über den Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates 2023 ‒ Testat der Finanzkontrolle zur Jahresrechnung 2023 Sportfonds vom 20. März 2024

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Kantonales Geldspielgesetz, Art. 47 und Art. 51 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2022; der Erlass wurde am 1. September 2026 erneut konsolidiert.
  • Kantonale Geldspielverordnung, Art. 93 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2023; der Erlass wurde am 1. Mai 2026 erneut konsolidiert.