2024.WEU.2801
Vernehmlassung des Bundes: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB). Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
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RRB Nr.: 928/2024 11. September 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB): Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Die Vorlage zielt darauf ab, die Berichterstattung von grossen, international tätigen Firmen bezüglich ihres Umgangs mit wichtigen Themen der Nachhaltigen Entwicklung, wie z.B. Klimaschutz, Kinderarbeit und Verwendung von nicht erneuerbaren Ressourcen, zu stärken. Die Vorgaben der Schweiz sollen damit besser auf diejenigen der EU abgestimmt werden.
Grundsätzlich unterstützt der Regierungsrat des Kantons Bern die Vorlage aus den nachfolgend genannten Gründen. Voraussetzung für diese Unterstützung ist jedoch, dass sich der zusätzliche Aufwand für die Unternehmen in Grenzen hält.
— Die Stärkung der Verantwortung der international tätigen Unternehmen für die genannten Themen und deren Verpflichtung, darüber zu berichten, ist ein wichtiges Instrument, um die globalen Ziele der Agenda 2030 der UNO zu erreichen.
— Viele international tätige Schweizer Firmen werden aufgrund der neuen Vorgaben der EU angehalten sein, hier aktiv(er) zu werden. Zahlreiche international tätige Schweizer Firmen sind zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäss EU-Recht verpflichtet oder erstellen freiwillig eine solche. Eine Übereinstimmung mit europäischem Recht vermeidet bei diesen Unternehmen Doppelspurigkeiten und ist deshalb erstrebenswert.
— Eine Abstimmung mit europäischem Recht schafft eine weitgehende Standardisierung. Damit gehen Vorteile bei der Erstellung der Berichte und ihrer Vergleichbarkeit einher. Allerdings kann die gewählte Lösung eines teilweisen Nachvollzugs auch problematisch sein. Die EU hat jüngst im Rahmen ihrer Green Deal Strategie neben der CSRD (Berichterstattungspflichten = aktuelle Vernehmlassungsvorlage) noch weitere einschneidende Regulierungen im Be-
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 03.09.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 292974 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.2801 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
reich der Sorgfaltspflichten für Unternehmen erlassen; besonders zu erwähnen sind die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die European Deforestation Regulation (EUDR). Diese Regulierungen sind ineinander verzahnt und nehmen Bezug aufeinander. Das Paket an neuen Vorgaben wird für Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäftsbezug zunehmend zum Problem werden, wenn die Schweiz es nicht umfassend nachvollzieht. Ständige Teilrevisionen beschäftigen die Unternehmen unnötig und können zu Rechtsunsicherheit führen. Es ist deshalb wichtig, dass der Bund eine Gesamtsicht einnimmt und sich überlegt, wie solche nicht-tarifären Handelshemmnisse möglichst verhindert werden können.
— Die Berichterstattungspflicht ist aktuell noch nicht optimal geregelt; es gibt namhafte Stimmen, die darauf hinweisen, dass das Verhältnis von Aufwand und Nutzen noch nicht stimmt und dass die bisher erstellten Berichte teilweise lückenhaft sind und eine Tendenz zum «Greenwashing» haben. Diese Mängel können und müssen behoben werden; die Vorlage legt die Grundlagen dafür.
— Die Vorlage nimmt wichtige Ziele der Konzernverantwortungsinitiative auf. Dieser Initiative hat das Schweizer Stimmvolk am 29.11.2020 knapp zugestimmt, sie scheiterte jedoch am Ständemehr. Die Zustimmung im Kanton Bern lag bei knapp 55 Prozent.
Zweck und Inhalt des Berichts
Wir begrüssen es, dass im Art. 964c Absatz 1 Ziff.1 im Nachhaltigkeitsaspekt Umweltfaktoren die Erreichung des Netto-Null-Treibhausgasemissionsziel bis spätestens 2050 ausdrücklich genannt ist. Weit weniger genau beschrieben werden die weiteren Nachhaltigkeitsaspekte wie etwa in den Bereichen Soziales, die Menschenrechte und Governance. Neben den Klimaschutzaspekten sind andere Umweltaspekte, wie zum Beispiel die Biodiversität, und Soziales gleichwertig zu berücksichtigen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Finanzdirektion — Sicherheitsdirektion - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Staatskanzlei
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 03.09.2024 I Version: 251 Dok -Nr.: 1176136 I Geschäftsnummer: 2024.WEU.2801 2/2