Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.BKD.3024

Hochschulbildung; Interkantonale Universitätsvereinbarung; Beiträge an ausserkantonale Universitäten für Berner Studierende. Objektkredit 2026

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 372/2026 Datum RR-Sitzung: 22. April 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.3024 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Hochschulbildung; Interkantonale Universitätsvereinbarung; Beiträge an ausserkantonale Universitäten für Berner Studierende; Objektkredit 2026

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) verpflichtet sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für Berner Studierende an ausserkantonale Universitäten.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Interkantonale Vereinbarung vom 27. Juni 2019 über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV; BSG 439.20-1); ‒ Regierungsratsbeschluss vom 11. Dezember 2019 betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (BSG 439.20); ‒ Artikel 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 32 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0); ‒ Artikel 25, 27 und 30 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1).

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Wiederkehrende und gebundene Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 2 FHG).

4. Massgebende Kreditsumme

Prognostizierte IUV-Ausgaben 2026 CHF 37 300 000 Reserveposition von ca. 1% der Ausgaben CHF 380 000 Total Kreditsumme inklusive Reserve (gerundet) CHF 37 700 000

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Objektkredit für das Rechnungsjahr 2026 und ist dem Amt für Hochschulen wie folgt zu belasten:

Rechnungsjahr: 2026 Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung) Konto: 363400000 (Beiträge IUV)

Im Budget 2026 sind CHF 37 000 000 enthalten. Der Mehraufwand kann voraussichtlich innerhalb der Produktgruppe Hochschulbildung kompensiert werden. Sollte sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Studierendenzahlen und der effektiven Verrechnung durch ausserkantonale Universitäten sowie der Entwicklung von weiteren Sachverhalten innerhalb der Produktgruppe abzeichnen, dass dies nicht möglich ist, wird eine Kreditüberschreitung für die Produktgruppe Hochschulbildung beantragt. Es besteht aber vorliegend kein Entscheidungsspielraum.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

  • Finanzdirektion

  • Finanzkontrolle

  • Finanzkommission