2025.BVD.5141
Amortisationsvereinbarung zwischen der Kraftwerke Oberhasli AG und dem Kanton Bern für das Pumpspeicherwerk Grimsel 4 (vormals Grimsel 1E); Genehmigung und Ermächtigung zur Vertragsunterzeichnung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1302/2025 Datum RR-Sitzung: 26. November 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.5141 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amortisationsvereinbarung zwischen der Kraftwerke Oberhasli AG und dem Kanton Bern für das Pumpspeicherwerk Grimsel 4 (vormals Grimsel 1E); Genehmigung und Ermächtigung zur Vertragsunterzeichnung
Erwägungen
1. Gegenstand
Flankierend zur Baubewilligung für den Neubau des Pumpspeicherwerks Grimsel 4 soll eine Amortisationsvereinbarung zwischen der Kraftwerke Oberhasli AG als Konzessionärin und dem Kanton Bern abgeschlossen werden.
Die Vereinbarung regelt die Einzelheiten einer Vergütung, die der Kanton Bern dann an die Konzessionärin auszurichten hat, wenn er vor Ablauf der Konzession von seinem Rückkaufsrecht für die konzessionierten Anlagen Gebrauch macht oder wenn die Konzession nicht zugunsten der bisherigen Konzessionärin erneuert würde.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz, WRG, SR 721.80) ‒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG, BSG 752.41)
3. Genehmigung und Ermächtigung zur Vertragsunterzeichnung
Der Grosse Rat genehmigt die Amortisationsvereinbarung und ermächtigt den Regierungsrat zu deren Unterzeichnung.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Grosser Rat
Beilagen ‒ Amortisationsvereinbarung