Fragebogen Elterntarif

Steuerverwaltung www.taxme.ch

Name Steuerverwaltung des Kantons Bern Quellensteuer Vorname Postfach Strasse/Nr. 3001 Bern

PLZ/Ort

Referenz (bitte bei Rückfragen erwähnen) ZPV-Nr.

Abklärung Elterntarif

Mit diesem Formular helfen Sie uns, den korrekten Tarifcode anzuwenden. Bitte füllen Sie es vollständig sowie korrekt aus und senden Sie es uns mit den benötigten Unterlagen zu.

Zivilstand

Ledig verheiratet in tatsächlich oder gerichtlich getrennter Ehe/Partnerschaft lebend geschieden verwitwet eingetragene Partnerschaft aufgelöste Partnerschaft Datum Zivilstand

Haben Sie minderjährige oder in Erstausbildung stehende volljährige Kinder? Nein Ja Name Geburtsdatum Name Geburtsdatum

Name Geburtsdatum Name Geburtsdatum

Beziehen Sie für diese/s Kind/er Kinderzulagen? Nein Ja*

Wohnen Sie mit diesem/diesen Kind/ern in einem gemeinsamen Haushalt? Nein Ja** Wohnt der andere Elternteil im gleichen Haushalt? Nein Ja (Konkubinat) ** bitte Zulagenentscheid beilegen ** wenn Wohnsitz nicht im Kanton Bern, bitte Wohnsitzbestätigung beilegen

Leisten Sie Unterhaltszahlungen an den anderen Elternteil für diese/s Kind/er? Nein Ja Erhalten Sie Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil für diese/s Kind/er? Nein Ja

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Abklärung Elterntarif

Besteht eine Unterhaltsvereinbarung?

Nein

Ja (falls ja, bitte beilegen)

Haben Sie das elterliche Sorgerecht?

Nein

Ja gemeinsames Sorgerecht

Erzielt der andere Elternteil das höhere Bruttoeinkommen?

Nein

Ja

Personalien des anderen Elternteils

Name

Vorname

Strasse/Nr.

PLZ/Ort

Geburtsdatum

Falls das Kind im Ausland wohnt: Kehren Sie regelmässig an den ausländischen Wohnsitz zurück?

Nein Ja, wie oft?

Bemerkungen

Datum, Unterschrift quellenbesteuerte Person Datum, Unterschrift, Stempel Arbeitgeber

Hinweise

Das Formular ist korrekt und vollständig auszufüllen.

Die Abklärung Elterntarif ist nur vorzunehmen bei Personen mit Zivilstand ledig,

geschieden, verwitwet oder aufgelöste

Partnerschaft sowie bei Personen, die in rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe bzw. Partnerschaft leben.

Die Angaben dienen zur Festlegung des anwendbaren Tarifes. Ohne zuverlässige Angaben ist der Tarif A0Y anzuwenden. Der Tarif A1-9 darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Steuerverwaltung und auf entsprechendes Gesuch der

quellensteuerpflichtigen Person auf Härtefall angewendet werden.

Leisten Sie Unterhaltszahlungen an den anderen Elternteil, kommt der Tarif A0Y zur Anwendung. Sie können die Unterhalts-

zahlungen im Rahmen einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung

geltend machen. Sind Sie mit dem Quellensteuerabzug

nicht einverstanden, können Sie bis 31. März des Folgejahres eine

anfechtbare Verfügung über Bestand und Umfang

der Steuerpflicht bei der Steuerverwaltung verlangen.

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