Merkblatt Betriebsanalysen (Startet einen Download)

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt

Amt für Wirtschaft und Arbeit

υ Basler Standortpaket

Merkblatt gültig für das Gesuchsjahr 2026

Umwelt: Betriebsanalysen Grundlage: § 31a der Verordnung zum Standortförderungsgesetz vom 24. Juni 2025

A. Ausgangslage

Gesuchstellende, juristische Personen sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Beiträge eine Betriebsanalyse zur Dekarbonisierung oder Energieeffizienzsteigerung zu erarbeiten. Von dieser Pflicht ausgenommen sind juristische Personen, die:

  1. a) Eine Vereinbarung zur Erfüllung der Bestimmungen für Grossverbraucher gemäss § 17 des Energiegesetzes (EnG) vom 16. November 2016 abgeschlossen haben (SG 772.100);

  2. b) Über eine Zielvereinbarung des Bundes als freiwillige Massnahme (ZV-FRM) verfügen;

  3. c) Oder bereits eine vom Kanton anerkannte Betriebsanalyse zur Dekarbonisierung oder Energieeffizienzsteigerung erarbeitet haben.

B. Anforderungen an die Betriebsanalyse

Die systematische, massnahmenbasierte Analyse des Betriebs mit daraus abgeleiteten Massnah- men zur Energieeffizienzsteigerung resp. zur Verminderung von Treibhausgasemissionen muss folgenden Anforderungen entsprechen und durch externe Beratende erstellt werden:

  • Umfassende Vor-Ort-Analyse des gesamten Betriebs

  • Daraus abgeleitet klar definierte Massnahmen zur Effizienzsteigerung respektive zur De- karbonisierung

  • Quantifizierung der Wirkung der Massnahmen (Energie kWh/t CO2) auf der Grundlage der Richtlinie des Bundes für Zielvereinbarungen oder vergleichbaren Standards

  • Bericht zur Situationsanalyse mit Vorgehensempfehlung zur Umsetzung der Massnahmen

C. Anerkannte Betriebsanalysen

Im Rahmen dieser Förderung werden nachfolgende Betriebsanalysen mit dem Zweck der Dekar- bonisierung oder Steigerung der Energieeffizienz vom Kanton als Instrument anerkannt:

  • act (Cleantech Agentur Schweiz) Zugelassen sind Dekarbonisierungs- oder Energieeffizienzanalysen von akkreditierten Energieberatenden von act (Cleantech Agentur Schweiz).

  • EnAW (Energieagentur der Wirtschaft) Zugelassen sind Dekarbonisierungs- oder Energieeffizienzanalysen von akkreditierten Energieberatenden von EnAW (Energieagentur der Wirtschaft).

  • PEIK oder PINCH Zugelassen sind Energieeffizienzanalysen von akkreditierten PEIK- oder zertifizierten PINCH-Beratenden.

Stand: 20. April 2026 Seite 1/2

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt

  • Erstberatung Basel2037 Unternehmen, deren jährlicher Energieverbrauch aus einer gewerblichen oder industriellen Tätigkeit weniger als 100’000 kWh beträgt, können alternativ zu den oben genannten An- geboten auch das kostenlose Beratungsangebot von Basel2037 in Anspruch nehmen.

D. Einreichung

Die Betriebsanalyse ist dem Amt für Wirtschaft und Arbeit unter standortpaket@bs.ch unaufgefor- dert innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Beiträge einzureichen.

E. Weiteres

1. Energiegesetz (EnG, SG 772.100) - Kanton Basel-Stadt - Erlass-Sammlung

2. Richtlinie Zielvereinbarungen mit dem Bund:

10935-Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Steigerung der Energieeffizienz und Vermin- derung der CO2-Emissionen, Richtlinie (28).pdf

3. Förderbeiträge für Betriebsanalysen

4. Basel2037

Stand: 20. April 2026 Seite 2/2