Merkblatt - Rückkauf Verlustscheine (Startet einen Download)

Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt im Internet publiziert unter: Steuerverwaltung www.steuerverwaltung.bs.ch

Merkblatt

Rückkauf und Löschung von Verlustschein vom 1. Januar 2024

Vollständiger Rückkauf von Verlustscheinen Für einen vollständigen Rückkauf von Verlustscheinen werden keine Unterlagen benötigt. Ein Einzahlungsschein zur Bezahlung kann unter Angabe des Zahlungsgrundes online be­ stellt werden (https://formulare.bs.ch/steuerverwaltung/einzahlungsscheine-bestellen).

Die Verlustscheine können auch in Raten abbezahlt werden. Die Kontaktdaten für eine ent­ sprechende Zahlungsvereinbarung finden Sie untenstehend. Die Verlustscheine werden nach vollständiger Zahlung dem zuständigen Betreibungsamt zur Löschung übergeben.

Teilrückkauf von Verlustscheinen Das Gesuch um Teilrückkauf von Verlustscheinen muss schriftlich und begründet eingereicht werden. Das Gesuch muss einen Abzahlungsvorschlag enthalten und es sind folgende Un­ terlagen mit dem Gesuch unaufgefordert einzureichen:

  • Kopie Mietvertrag

  • Kopie Krankenkassenpolice

  • Lohn- bzw. Rentenabrechnungen der letzten sechs Monate

  • Kopie Fahrzeugausweis

  • Liste aller Gläubiger bzw. Schuldenverzeichnis

  • Betreibungs- und Verlustscheinregisterauszug

  • Kopien der Zahlungsvereinbarungen mit anderen Gläubigern

  • IK-Auszug (erhältlich bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt)

  • Letzte definitive Veranlagungsverfügung bei nicht im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Personen

Das Gesuch wird nur entgegengenommen und bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Bei Gutheissung des Gesuchs werden die Verlustscheine nach Zahlung der vereinbarten Summe dem zuständigen Betreibungsamt zur Löschung übergeben. Ein Gesuch um Teilrückkauf der Verlustscheine kann frühestens drei Jahre nach Ausstellung des letzten Verlustscheins eingereicht werden.

Kontakt

Schriftliche Gesuche reichen Sie über unsere Online Dienste unter folgendem Link ein: (https://formulare.bs.ch/steuerverwaltung/zahlungsfrist-erstrecken)

Sie erreichen uns auch wie folgt: Steuerverwaltung Basel-Stadt, Verlustscheinbewirtschaf­ tung, Fischmarkt 10, Postfach, CH-4001 Basel, Telefon +41 61 267 90 75, E-Mail steuerbe­ zug@bs.ch

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