635.4.12
Verordnung zur Erhöhung des Tarifs 2021 für bestimmte Personenwagen (Energieetikette)
vom 24.11.2020 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2021)
Der Staatsrat des Kantons Freiburg
gestützt auf Artikel 1c des Ausführungsbeschlusses vom 22. April 1997 zum Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger (BMfzB);
in Erwägung:
Der Staatsrat passt jährlich den Tarif für die Besteuerung der Personenwagen der Effizienzkategorien D, E, F, G und der kategorielosen Fahrzeuge an, um die Steuerbefreiung der Fahrzeuge der Kategorie A während drei Jahren zu kompensieren.
Auf der Grundlage der vom Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (ASS) gelieferten Daten muss für 2021 eine Erhöhung des Tarifs für diese Fahrzeuge um 5,0 % vorgesehen werden.
Auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,
beschliesst:
Art. 1
Die Tariferhöhung für Personenwagen der Effizienzkategorien D, E, F, G und für kategorielose Fahrzeuge wird für 2021 auf 5,0 % festgesetzt.
2020_166