IV B/711/1

Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil

Vom 06.05.2001 (Stand 06.05.2001)

(Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2001)

Art. 1

Die Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil wird genehmigt.

Art. 2

Dem Landrat wird die Kompetenz für künftige Beschlüsse betreffend die Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil übertragen.

Art. 3

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

SBE VII/9 439