IV B/711/1
Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil
Vom 06.05.2001 (Stand 06.05.2001)
(Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2001)
Art. 1
Die Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil wird genehmigt.
Art. 2
Dem Landrat wird die Kompetenz für künftige Beschlüsse betreffend die Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil übertragen.
Art. 3
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
SBE VII/9 439