VII B/532/3

Übertragung der Konzession vom 7. März 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Niederenbaches oberhalb des Alpstegstafels bei Schwanden und der Konzession vom 10. Oktober 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf von Engi bis Schwanden

Kanton Glarus

Übertragung der Konzession vom 7. März 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Niederenbaches oberhalb des Alpstegstafels bei Schwanden und der Konzession vom 10. Oktober 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf von Engi bis Schwanden (Beschluss des Landrates am 13. März 1929)

1.

Das Gesuch der Gemeinde Schwanden, es sei die Übertragung der vom Landrat unterm 7. März und 10. Oktober 1928 erteilten beiden Konzessionen für den Ausbau der Wasserkräfte des Sernf und des Niederenbaches an die Kraftwerke Sernf-Niederenbach AG gutzuheissen, wird genehmigt.

2.

Der neue Konzessionär, die Kraftwerke Sernf-Niederenbach AG, ist verpflichtet, alle Vorschriften der beiden Konzessionen und die einschlägigen Gesetzesbestimmungen innezuhalten.

1. 7.1994 –19