VIII D/21/5

Beschluss über den Vermögensanteil am anrechenbaren Einkommen für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung

Vom 28.09.2005 (Stand 01.01.2006)

(Erlassen vom Landrat am 28. September 2005)

Ziff. 1

Zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens ist das Bruttoeinkommen um 10 Prozent des steuerbaren Vermögens gemäss den aktuell verfügbaren kantonalen Steuerdaten zu erhöhen.

Ziff. 2

Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft.

SBE IX/5 259