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Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
Gestützt auf Art. 32 Abs. 2 der Kantonsverfassung 1)
vom Grossen Rat beschlossen am 21. Oktober 2008 2)
1.
Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) vom 14. März 2008 3) bei.
2.
Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) zu erklären 4).
3.
Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum 5).