3.4.1.1.5

Tarif für die Benützung der Mehrzweckhalle Allmend

vom 22. Juni 2011

Der Stadtrat von Luzern,

gestützt auf Art. 36 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 1

beschliesst:

1 sRSL 0.1.1.1.1

Art. 1 Grundsatz

Die Mehrzweckhalle Allmend steht im Rahmen der von der Dienstabteilung Kultur und Sport festgelegten Nutzungszeiten und Nutzungsregeln auf Gesuch hin der Öffentlichkeit zu den in Art. 2 genannten Tarifen zur Verfügung.

Art. 2 Ansätze

Für die Nutzung der Halle und der Garderoben gelten folgende Ansätze:

  1. Volksschule Stadt Luzern für den Turn- und Sportunterricht: Unentgeltliche Nutzung;

  2. Vereine, Gruppen mit nicht-kommerzieller Nutzung: – Training Erwachsene: Montag bis Sonntag: Fr. 15.–/Stunde; – Anlass Erwachsene: Montag bis Freitag: Fr. 15.–/Stunde; Samstag, Sonntag: Fr. 30.–/Stunde; – Training Jugendliche: Montag bis Sonntag: unentgeltlich; – Anlass Jugendliche: Montag bis Freitag: Fr. 7.50/Stunde; Samstag, Sonntag: Fr. 15.–/Stunde;

  3. Vereine, Gruppen mit kommerzieller Nutzung sowie andere Schulen, Armee, usw.: Montag bis Freitag: Fr. 100.–/Stunde, Tagespauschale: Fr. 1'200.–; Samstag, Sonntag: Fr. 150.–/Stunde, Tagespauschale: Fr. 1'700.–.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieser Tarif tritt am 1. August 2011 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. 2 Luzern, 22. Juni 2011 Namens des Stadtrates Urs. W. Studer Stadtpräsident Daniel Egli Stadtschreiber-Stellvertreter

Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 2. Juli 2011.