3.4.1.1.5
Tarif für die Benützung der Mehrzweckhalle Allmend
vom 22. Juni 2011
Der Stadtrat von Luzern,
gestützt auf Art. 36 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 1
beschliesst:
1 sRSL 0.1.1.1.1
Art. 1 Grundsatz
Die Mehrzweckhalle Allmend steht im Rahmen der von der Dienstabteilung Kultur und Sport festgelegten Nutzungszeiten und Nutzungsregeln auf Gesuch hin der Öffentlichkeit zu den in Art. 2 genannten Tarifen zur Verfügung.
Art. 2 Ansätze
Für die Nutzung der Halle und der Garderoben gelten folgende Ansätze:
Volksschule Stadt Luzern für den Turn- und Sportunterricht: Unentgeltliche Nutzung;
Vereine, Gruppen mit nicht-kommerzieller Nutzung: – Training Erwachsene: Montag bis Sonntag: Fr. 15.–/Stunde; – Anlass Erwachsene: Montag bis Freitag: Fr. 15.–/Stunde; Samstag, Sonntag: Fr. 30.–/Stunde; – Training Jugendliche: Montag bis Sonntag: unentgeltlich; – Anlass Jugendliche: Montag bis Freitag: Fr. 7.50/Stunde; Samstag, Sonntag: Fr. 15.–/Stunde;
Vereine, Gruppen mit kommerzieller Nutzung sowie andere Schulen, Armee, usw.: Montag bis Freitag: Fr. 100.–/Stunde, Tagespauschale: Fr. 1'200.–; Samstag, Sonntag: Fr. 150.–/Stunde, Tagespauschale: Fr. 1'700.–.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Tarif tritt am 1. August 2011 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. 2 Luzern, 22. Juni 2011 Namens des Stadtrates Urs. W. Studer Stadtpräsident Daniel Egli Stadtschreiber-Stellvertreter
Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 2. Juli 2011.