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Grossratsbeschluss über die Vereinigung der Betreibungskreise Greppen und Weggis zu einem Betreibungskreis

vom 18.03.1991 (Stand 30.06.1991)

Der Grosse Rat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 30. November 1915 und auf § 34 Absatz 2 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 28. Januar 1913,

nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 21. Dezember 1990,

beschliesst:

Ziff. 1

Die Betreibungskreise Greppen und Weggis werden zu einem einzigen Betreibungskreis Greppen/Weggis vereinigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss tritt am 30. Juni 1991 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.

K 1991 749 | G 1991 118