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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Escholzmatt und Marbach zu einem Betreibungskreis
vom 4. Januar 2000 * (Stand 9. Januar 2000)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996 1, aufAntrag des Justizdepartementes, beschliesst:
1.
Der Beschluss der Gemeinderäte von Escholzmatt und Marbach über die Vereinigung der Betreibungskreise Escholzmatt und Marbach per 1. September 2000 zu einem einzigen Betreibungskreis Escholzmatt-Marbach wird genehmigt.
2.
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
Luzern, 4. Januar 2000
Im Namen des Regierungsrates DerSchultheiss: Max Pfister DerStaatsschreiber: Viktor Baumeler
* K 2000 7 und G 2000 107 1 SRL Nr. 290