297d
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil-Fischbach zu einem Betreibungskreis
vom 20.09.2005 (Stand 02.10.2005)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliesst:
Art. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Altbüron, Fischbach und Grossdietwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil-Fischbach per 1. Januar 2005 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
Art. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
G 2005 294