297d

Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil-Fischbach zu einem Betreibungskreis

vom 20.09.2005 (Stand 02.10.2005)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,

auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,

beschliesst:

Art. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Altbüron, Fischbach und Grossdietwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil-Fischbach per 1. Januar 2005 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.

Art. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

G 2005 294