2018
Informationen zur Steuererklärung 2018 Steuererklärung fristgerecht einreichen Die Einreichefrist ist auf der Steuererklärung aufge druckt. Bei Bedarf geben Sie vor Ablauf der Frist mittels e-Fristerstreckung unter www.steuern.lu.ch eine Fristverlängerung ein. Fristverlängerung mit dem Smartphone
QR-Code für den Direktzugriff auf www.steuern.lu.ch → Fristerstreckungen Wenn Sie die Fristerstreckung nicht über das Internet eingeben können, reichen Sie das Gesuch beim Gemeindesteueramt schriftlich begründet mit E-Mail oder in Briefform ein. Selbständigerwerbende reichen das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein: frist.dst@lu.ch oder Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern. Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist stets zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Sorgsamer Umgang mit Ressourcen Bereits füllen rund 85 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir danken, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen. Sie füllen die Steuererklärung mit der Software aus. Zum Einreichen der Steuererklärung haben sie folgende Wahlmöglichkeiten (siehe auch Erläuterungen auf der Steuererklärung): | Steuererklärung elektronisch einreichen: mit eFiling uploaden Sie können die Steuererklärung mit allen weiteren not wendigen Beilagen ohne ausdrucken elektronisch mit der eFiling-Funktion übermitteln. Steuererklärung ausdrucken und in Papierform einreichen Sie können die Steuererklärung ausdrucken, unterschrei ben und mit allen weiteren notwendigen Beilagen einsenden. Für die optimale Verarbeitung Ihrer ausgedruckten Steuererklärung im Scanning-Verfahren bitten wir Sie Folgendes zu beachten: –– Das zugestellte Formular «Steuererklärung Natürliche Personen» beilegen –– Belege und Beilagen im Format A4 und als lose Blatt sammlung (ohne Büro- oder Heftklammern) einreichen –– Nur gut lesbare Kopien Ihrer Originalbelege ohne Sichtmäppli einreichen –– Frankiertes Rückantwort-Kuvert an das Scan-Center Zürich für den Versand Ihrer Steuererklärung verwenden –– Allgemeine Korrespondenz sowie Fristerstreckungsge suche direkt an Ihr Gemeindesteueramt senden (Selb ständigerwerbende direkt an die Dienststelle Steuern) Dienststelle Steuern steuern.lu.ch |
Was hat sich geändert auf 2018? Kontakt Bitte beachten Sie folgende Anpassungen gegenüber Ihr primärer Ansprechpartner ist Ihr Gemeindesteueramt. der Vorperiode: Selbständigerwerbende wenden sich bei Fragen zur –– Neue Mietwertansätze. Steuererklärung bitte an die Dienststelle Steuern des Bei den Staats- und Gemeindesteuern ist neu: Kantons Luzern. Ihre Steuerbehörde dankt Ihnen für die ––Der Abzug für Fahrkosten zwischen Wohn- und wertvolle Zusammenarbeit Arbeitsstätte ist neu auf CHF 6'000 beschränkt. ––Neu ist auch die steuerbare Leistung bei Besitz www.steuern.lu.ch eines Geschäftsfährzeuges und unentgeltlicher Besuchen Sie unsere Website. Beförderung an den Arbeitsplatz zu erfassen. Hier finden Sie unter anderem Download ––Der Abzug für Eigenbetreuung eines Kindes beträgt der Steuersoftware steuern.lu.2018 neu CHF 1'000. Drittbetreuungskosten können bis inkl. unterjährige Steuerpflicht 2019 maximal CHF 4'700 pro Kind abgezogen werden. ––Der steuerfreie Anteil der Erträge aus qualifizierten –– Informationen zur aktuellen Steuererklärung Beteiligungen des Privatvermögens beträgt –– Hilfreiche Unterlagen neu 40%. –– e-Fristerstreckungen –– Zinssätze für Vorauszahlungen –– Adressen der Gemeindesteuerämter E-Post Office Sie können sich die Steuerkorrespondenz elektronisch zustellen lassen. Alles, was Sie dazu benötigen, ist das kostenloses E-Post Office der Schweizerischen Post. Mehr dazu im Flyer E-Post Office auf www.steuern.lu.ch. Finanzdepartement Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 Steuern bezahlen Postfach 3464 Die Akontorechnung 2018 hatten Sie bis 31. Dezember 6002 Luzern 2018 zu bezahlen. Mit der Erledigung der beiliegen den Steuererklärung erhalten Sie eine Schlussrechnung für das Steuerjahr 2018.
Für die Steuern 2019 schicken wir Ihnen im Juni 2019 eine Akontorechnung.
Geben Sie in der Steuererklärung auf Seite 3 unten an, wenn sich Ihre Einkommenssituation 2019 wesentlich ändert. So können wir Ihnen eine passende Rechnung stellen. Die Akontorechnung 2019 ist bis am 31. Dezem ber 2019 zu bezahlen.
Regelmässige oder einmalige Vorauszahlungen erleich tern Ihnen die Begleichung der Steuerforderung. Für Vorauszahlungen verwenden Sie bitte den beiliegen den Einzahlungsschein oder passen Sie laufende Dauer aufträge entsprechend an. Bestellen Sie weitere Ein zahlungsscheine direkt bei Ihrem Gemeindesteueramt.
Sind Sie im Kanton Luzern beschränkt steuerpflichtig? Ihre generelle Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2018 ist der 31. August 2019. Bei Wohnsitz in der Schweiz können Sie uns eine Kopie der vollständig ausgefüllten Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons einreichen. Schicken Sie uns bitte in jedem Fall die Originalfor mulare zurück. Wenn Sie den Wohnsitz im Ausland haben, reichen Sie uns eine vollständige Luzerner Steuererklärung ein. Weitere Erläuterungen finden Sie unter www.steuern.lu.ch.
930099 / Ausgabe A