2017
Informationen zur Steuererklärung 2017 Steuererklärung fristgerecht einreichen Die Einreichefrist ist auf der Steuererklärung aufge - druckt. Bei Bedarf geben Sie vor Ablauf der Frist mittels e-Fristerstreckung unter www.steuern.lu.ch eine Fristverlängerung ein. Fristverlängerung mit dem Smartphone
QR-Code für den Direktzugriff auf www.steuern.lu.ch Æ Fristerstreckungen Wenn Sie die Fristerstreckung nicht über das Internet eingeben können, reichen Sie das Gesuch beim Gemeindesteueramt schriftlich begründet mit E-Mail oder in Briefform ein. Selbständigerwerbende reichen das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein: frist.dst@lu.ch oder Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern. Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist stets zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Sorgsamer Umgang mit Ressourcen Bereits füllen rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir danken, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen. Sie füllen die Steuererklärung mit der Software aus. Zum Einreichen der Steuererklärung haben sie folgende Wahlmöglichkeiten (siehe auch Erläuterungen auf der Steuererklärung): | Steuererklärung elektronisch einreichen: mit eFiling uploaden Sie können die Steuererklärung mit allen weiteren not- wendigen Beilagen ohne ausdrucken elektronisch mit der eFiling-Funktion übermitteln. Steuererklärung ausdrucken und in Papierform einreichen Sie können die Steuererklärung ausdrucken, unterschrei- ben und mit allen weiteren notwendigen Beilagen einsenden. Für die optimale Verarbeitung Ihrer ausgedruckten Steuererklärung im Scanning-Verfahren bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
Dienststelle Steuern steuern.lu.ch |
Was hat sich geändert auf 2017? Kontakt Bitte beachten Sie folgende Anpassungen gegenüber Ihr primärer Ansprechpartner ist Ihr Gemeindesteueramt. der Vorperiode: Selbständigerwerbende wenden sich bei Fragen zur – neue Mietwertansätze Steuererklärung bitte an die Dienststelle Steuern des – Abzug von Schuldzinsen: Vorfälligkeitsentschädigun- Kantons Luzern. Ihre Steuerbehörde dankt Ihnen für die gen bei Hypotheken sind nur dann als Schuldzinsen wertvolle Zusammenarbeit abziehbar, sofern die abgelöste Hypothek durch eine andere desselben Gläubigers abgelöst wird. www.steuern.lu.ch Besuchen Sie unsere Website. Hier finden Sie unter anderem Download Steuern bezahlen der Steuersoftware steuern.lu.2017 Die Akontorechnung 2017 hatten Sie bis 31. Dezember inkl. unterjährige Steuerpflicht 2018 2017 zu bezahlen. Mit der Erledigung der beiliegen- den Steuererklärung erhalten Sie eine Schlussrechnung – Informationen zur aktuellen Steuererklärung für das Steuerjahr 2017. – Hilfreiche Unterlagen
e-Fristerstreckungen
Für die Steuern 2018 schicken wir Ihnen im Juni 2018 – Zinssätze für Vorauszahlungen eine Akontorechnung. – Adressen der Gemeindesteuerämter
Geben Sie in der Steuererklärung auf Seite 3 unten an, wenn sich Ihre Einkommenssituation 2018 wesentlich ändert. So können wir Ihnen eine passende Rechnung stellen. Die Akontorechnung 2018 ist bis am 31. Dezem- ber 2018 zu bezahlen. Finanzdepartement Dienststelle Steuern Regelmässige oder einmalige Vorauszahlungen erleich- Buobenmatt 1 tern Ihnen die Begleichung der Steuerforderung. Postfach 3464 Für Vorauszahlungen verwenden Sie bitte den beiliegen- 6002 Luzern den Einzahlungsschein oder passen Sie laufende Dauer- aufträge entsprechend an. Bestellen Sie weitere Ein- zahlungsscheine direkt bei Ihrem Gemeindesteueramt.
Sind Sie im Kanton Luzern beschränkt steuerpflichtig? Ihre generelle Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2017 ist der 31. August 2018. Bei Wohnsitz in der Schweiz können Sie uns eine Kopie der vollständig ausgefüllten Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons einreichen. Schicken Sie uns bitte in jedem Fall die Originalfor- mulare zurück. Wenn Sie den Wohnsitz im Ausland haben, reichen Sie uns eine vollständige Luzerner Steuererklärung ein. Weitere Erläuterungen finden Sie unter www.steuern.lu.ch.
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