Merkblatt NL 1/2007 Privatanteile / Naturalbezüge und Naturallöhne Land- und Forstwirtschaft
Merkblatt über die Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile
Dieses Merkblatt ist erstmals bei der Bewertung und Einkommens ermittlung des Bemessungsjahres 2007 anzuwenden. Die Angaben
1. Naturalbezüge Diese Beträge stellen den Wert der Nahrungsmittelbezüge aus Selbst- versorgung für die Betriebsleiterfamilie und der Angestellten dar. Für die Betriebsangestellten werden diese Bezüge im Naturallohn abgezogen (siehe Ziffer 7). Erwachsene Kinder im Alter von .... Jahren*
* Massgebend ist das Alter der Kinder zu Beginn jedes Geschäftsjahres. Bei Familien mit mehr als drei Kindern sind vom Totalwert der Kinderansätze
ortsüblichen Mietzinsen für eine entsprechende Wohnung zu bestimmen.
privaten Zwecken dienen, ist ein angemessener Anteil an diesen Gemein schaftsräumen (wie Wohnräume, Küche, Bad, WC) mitzuberücksichtigen. 3. Privatanteil an den Kosten für Heizung, Beleuchtung,Reinigung, moderne Kommunikationsmittel usw. Für Heizung, Elektrizität, Gas, Reinigungsmaterial, Wäschereinigung, Haus haltartikel, moderne Kommunikationsmittel, Radio und Fernsehen sind in der Regel jährlich folgende Beträge als Privatanteil an den Kosten anzu rechnen, sofern sämtliche den Privathaushalt betreffenden Ausgaben für diese Zwecke dem Betrieb belastet worden sind:
4. Privatanteil an den Löhnen des Geschäftspersonals
Betriebsinhabers und seiner Familie (Zubereitung der Verpflegung, Besor gung der privaten Räume und Wäsche usw.), so ist ein den Verhältnissen entsprechender Teil der Löhne als Privatanteil anzurechnen. 605.040.57d | Merkblatt NL 1 / 2007 Privatanteile / Naturalbezüge und Naturallöhne DIREKTE BUNDESSTEUER 5. Privatanteil an den AutokostenDer Privatanteil kann entweder auf Grund der tatsächlichen Kosten anhand des ausgewiesenen, privat gefahrenen Kilometeranteiles berechnet, oder pauschal mit 0,8% des Kaufpreises (exkl. MWST) oder einem Drittel bis der Hälfte der ausgewiesenen Gesamtkosten erfasst werden, mindestens aber mit CHF 150 pro Monat und Fahrzeug. 6. Naturallohn (Verpflegung und Unterkunft)für landwirtschaftliche Arbeitnehmer Erwachsene Früh- Mittag- Abend- Volle stück essen essen Verpflegung Tag / CHF 3.50 10 8 21.50 Monat / CHF 105 300 240 645 Jahr / CHF 1260 3600 2880 7740 Erwachsene Unterkunft Verpflegung und Unterkunft Tag / CHF 11.50 33 Monat / CHF 345 990 Jahr / CHF 4140 11 880 Für bis 6-jährige Kinder sind die Ansätze auf 25 %, für bis 13-jährige auf 50%, für bis 18-jährige auf 75% zu reduzieren. Familien mit 4 Kindern und mehr: siehe Ziffer 1. Kommt der Arbeitgeber weitgehend auch für Kleider, Leibwäsche und Schuhe sowie deren Unterhalt auf, so sind hier zusätzlich CHF 80.– im Monat bzw. CHF 960.– im Jahr anzurechnen. 7. Naturallohnabzug beim ArbeitgeberSelbstkostenabzug Tag / CHF Monat / CHF Jahr / CHF In der Regel 17 510 6120 Wenn der Mietwert der Ange- stelltenräume dem Betriebs- eigentümer zugerechnet wird 19 570 6840 Für die Abgabe von Kleidern, Leibwäsche und Schuhen ist der dem Empfänger im Lohnausweis angerechnete Betrag abzuziehen. ESTV / Direkte Bundessteuer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||