2021

Informationen zur Akontorechnung 2021 STAATS- UND GEMEINDESTEUERN

Wie prüfe ich meine Akontorechnung ? Die Akontorechnung 2021 wurde auf Grund der bei den Steuerbehörden vorhandenen Daten erstellt. Bitte prüfen Sie, ob das in der Rechnung aufgeführte Einkommen und Vermögen den voraussichtlichen Einkommens- und Ver- mögensverhältnissen für das Jahr 2021 in etwa entspricht. Gerade dieses Jahr kann dies angezeigt sein, falls Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse 2021 wegen der Coronavirus-Pandemie wesentlich betroffen sind.

Wie erhalte ich eine angepasste Akontorech- nung ? Weicht Ihre Akontorechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen ab, so wenden Sie sich bitte an das Steuer- amt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der Akontorechnung.

Wann erhalte ich die Schlussrechnung ? Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2021 kann erst nach Eingang der Steuererklärung und nach Vornahme der Steuerveranlagung 2021 erstellt werden. In der Regel erhalten Sie die Schlussrechnung 2021 im Jahr 2022 oder allenfalls im Jahr 2023.

Bis wann muss ich die Akontorechnung bezahlen ? Die Akontorechnung 2021 ist bis spätestens am

31. Dezember 2021 zu bezahlen.

Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie vor dem Fälligkeitstermin mit der zuständigen Bezugsstelle eine Lösung finden. Die Fachstelle für Schuldenfragen Luzern (www.lu.schulden.ch) kann in schwierigen Situati­ onen ebenfalls kontaktiert werden.

Wird meine Zahlung verzinst bzw. muss ich mit Zinsbelastungen rechnen ? Regelmässige oder einmalige Vorauszahlungen erleichtern Ihnen die Begleichung der Steuerforderung. Aufgrund der aktuellen Marktsituation wird 2021 auf eine Verzin- sung der Vorauszahlungen verzichtet. Die Zinssätze 2022 für zu wenig oder zu spät einbezahlte Steuern werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Wie zahle ich die Akontorechnung am bes- ten ? Wissen Sie, dass Bareinzahlungen am Postschalter uns hohe Kosten verursachen ? Überweisen Sie den Betrag daher bitte mit Zahlungsauftrag, Dauerauftrag oder ­E-Banking. Verwenden Sie die Referenznummer auf dem beiliegenden Einzahlungsschein, damit die Zahlung auf das richtige Steuerjahr erfolgt. Daueraufträge sind jährlich anzupassen.

Was mache ich, wenn ich weiter­gehende Fragen habe ? Möchten Sie eine Zahlungserleichterung ( Ratenzahlung, Frist ) ? Eine Adressberichtigung mitteilen ? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Akontorechnung oder zur Veranla- gung ? Dann wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der Akontorechnung.

Dienststelle Steuern steuern.lu.ch 930490

Was gilt, wenn ich in mehreren Gemeinden steuerpflichtig bin ? Wenn Sie auf Grund von Liegenschaften- oder Be- triebsstättenbesitz in mehreren Luzerner Gemeinden steuerpflichtig sind, können Sie sich für Fragen zu den Steuerrechnungen sämtlicher Domizile an Ihre Wohnsitz- gemeinde wenden.

Was, wenn ich im 2021 geheiratet bzw. mich getrennt habe oder geschieden wurde ? Massgebender Stichtag ist der letzte Tag der Steuer­ periode ( 31.12.2021 ). Sind Sie an diesem Tag verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, werden die Einkommen und Vermögen der Partner für das ganze Jahr zusammengerechnet. Sind Sie an diesem Tag geschieden bzw. getrennt, werden die beiden Partner für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt.

Finanzdepartement Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 Postfach 3464 6002 Luzern