§ 48 ff. Nr. 5: Verkehrswertschatzungen und Weiteres
01.01.2024
5. Verkehrswertschatzungen und Weiteres
Die Abteilung Immobilienbewertung erstellt Verkehrswertschatzungen in folgenden Fällen:
Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks
im Auftrag von kantonalen oder kommunalen Behörden
im Auftrag der Steuerbehörden im Zusammenhang mit Sondersteuern oder Überführungen ins Privatvermögen
im Auftrag von Privaten für die Bestimmung des anrechenbaren Werts im Zusammenhang mit einer Erbteilung (ZGB 617 ff.)
Vornahme einer provisorischen Ertragswertschatzung nach BGBB für landwirtschaftliche Grundstücke für die Berechnung der Belastungsgrenze im Auftrag von Privaten.
Für kostenpflichtige Verkehrswertschatzungen gilt der "Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung" (SRL Nr. 681).
Katasterwertverteilung
Katasterwertverteilung ist gemäss §48b Abs. 2 StG Aufgabe der Dienststelle Steuern.