816.273

Entschädigungen für die nebenamtlichen Mitarbeiter des Veterinäramtes der Urkantone

816.273

ENTSCHÄDIGUNGEN für die nebenamtlichen Mitarbeiter des Veterinäramtes der Urkantone

gültig ab 01.01.2011 1

1 OGS 2010, 67

Entschädigungen im Dienstleistungsauftrag

Entschädigungen werden den externen Organen (Kontrolltierärztinnen/-ärzten) des Veterinärdienstes grundsätzlich in Form von Pauschalen entrichtet. Die nachfolgenden Ansätze verstehen sich exklusiv einer allfälligen Mehrwertsteuer.

Tierärzte/Tierärztinnen Pauschalentschädigungen für Logistik Aufwand

alle Reihenaufträge und Einzelaufträge innerhalb 20 km Radius Grundtaxe (inkl.) je Bestand 1.1 (einschliesslich Administration, Fahrzeit- und 45.00 Fahrtentschädigung) Gang zu jedem weiteren Stall desselben Tierhalters / 1.2 10.00 Tierhalterin im Umkreis von mehr als 200 m Einzelaufträge ausserhalb 20km Radius

1.3 Grundtaxe (exkl.) je Bestand 20.00 Zeitaufwand für Logistik pro Minute 1.4 1.80 (Fahrzeit-, Marschzeit, ÖV) 1.5 Fahrspesen pro km 0.75

1.6 Billete öV Beleg

Pauschalentschädigungen für Aufwand von tierärztlichen Tätigkeiten

1.7 Blutprobe 9.--

1.8 Entnahme von Nachgeburtsmaterial 20.--

1.9 Behandlungen (z.B. Impfungen, Eingeben, Ohrmarke) 4.--

1.10 Milch- und Kotprobe 8.--

1.11 Sammelprobe Milch / Kot 15.-- Zeitaufwand für tierärztliche Tätigkeiten pro Minute 1.12 2.40 (an Werktagen zwischen 06.00 und 20.00 Uhr)

2. Hilfsorgane (Fachassistenten) 2.1 Kurse und Sitzungen, halbtägig 120.--

2.2 Kurse und Sitzungen, ganztägig 200.--

2.3 Zeitaufwand für amtliche Verrichtungen, je Stunde 40.--

In Einzelfällen wird in Absprache mit dem Kantonstierarzt im Stundenansatz entschädigt:

  • Aufwand für tierärztliche Tätigkeiten (Behandlungen am Tier) Fr. 144.00 / h

  • Aufwand für Logistik (Besuchstaxe, Fahrzeit, Marschzeit,öV) Fr. 108.00 / h.