131.31

Vollzugsreglement zum Reglement über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen

Vom 09.01.2024 (Stand 01.02.2024)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 11 des Reglements über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen (Transparenz-Reglement; TR) vom 21. November 20231 als Reglement:

Art. 1 Zuständige Stelle

Zuständige Stelle im Sinne des Reglements über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen2 ist die Stadtkanzlei.

Art. 2 Weitere geldwerte Leistungen

Als weitere geldwerte Leistungen gelten Sach- und Dienstleistungen Dritter, die kostenlos oder bewusst unter dem Verkehrs- bzw. Marktwert zur Verfügung gestellt werden.

Art. 3 Jährliche Berichterstattung der im Stadtparlament vertretenen politischen Parteien (zu Art. 2)

Als im Stadtparlament vertretene politische Parteien gelten, unabhängig von ihrer Rechtsform, alle Gruppierungen, die mit einer eigenständigen Liste an den letzten Erneuerungswahlen teilgenommen und mindestens einen Sitz errungen haben.

Die Parteien haben auch die Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel von selbständigen Teilsektionen offenzulegen.

Die jährliche Berichterstattung hat jeweils bis spätestens Ende Juni des darauffolgenden Jahres zu erfolgen.

Art. 4 Finanzierung von Unterschriftensammlungen (zu Art. 4 Abs. 4)

Die politischen Akteurinnen und Akteure, die Unterschriften für eine Initiative oder ein Referendum sammeln, werden rückwirkend offenlegungspflichtig, wenn das Volksbegehren formell und materiell gültig zustande gekommen ist.

Die Berichterstattung hat innerhalb von 30 Tagen ab Gültigerklärung zu erfolgen.

Art. 5 Rückerstattung unrechtmässig erhaltener Spenden (zu Art. 9)

Anonyme Spenden und Spenden aus dem Ausland sind innert 30 Tagen ab ihrem Eingang zurückzuerstatten.

Ist eine Rückerstattung nicht möglich oder nicht zumutbar, ist die Spende der Stadtkanzlei innert 5 Tagen nach Ablauf der Frist nach Abs. 1 dieser Bestimmung zu übertragen. Die Stadt St.Gallen gibt die Spende an gemeinnützige Organisationen weiter, die sich mit der Stärkung der Demokratie und der Partizipation innerhalb des schweizerischen politischen Systems befassen.

2024-002