711.3

Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung

Vom 25.08.2009 (Stand 01.07.2022)

Das Stadtparlament erlässt gestützt auf den Beschluss1, dem Initiativbegehren "zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt St.Gallen (Städteinitiative)" zuzustimmen, als Reglement:

Art. 1

Die Stadt St.Gallen schützt die Bevölkerung vor negativen Auswirkungen des Verkehrs.

Die Stadt sorgt für ein attraktives Angebot im Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs. Die Stadt ist bestrebt, mit dem Ausbau des Angebotes für diese Verkehrsarten das Wachstum des Gesamtverkehrsaufkommens abzudecken. Stichdatum ist der Zeitpunkt der Annahme dieser Initiative. Die Stadt trifft dazu die notwendigen Massnahmen. Sie strebt diese Zielsetzung im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten an und vertritt sie in Verhandlungen mit Dritten.

Art. 2

Zur Umsetzung von Art. 1 wandelt die Stadt während zehn Jahren ab Inkrafttreten der Reglementänderung abgestimmt auf die Funktion der Strasse insgesamt 120'000 m² Strassenfläche in Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie Flächen mit Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs um. Neben baulichen Massnahmen fallen darunter auch Flächenumwidmungen durch angepasste Markierungen und Signalisationen.

Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr sind je mindestens in ihrem Gesamtumfang zu erhalten.

Art. 3

Die Wirkung der getroffenen Massnahmen wird auf der Basis der jährlichen Verkehrsmessungen der Stadt St.Gallen überprüft. Der Stadtrat informiert im Geschäftsbericht jährlich über den Stand der Umsetzung.

2010, 39