143.21

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Besoldungsverordnung für Magistratspersonen

vom 26.11.2013 (Stand 01.01.2014)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 3. September 2013 Kenntnis genommen und

erlässt

gestützt auf Art. 90 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 1 des Personalgesetzes vom 25. Januar 20111

als Beschluss:2

Ziff. 1

Die Besoldungsverordnung für Magistratspersonen vom 3. September 20133 wird mit Ausnahme von Abschnitt IV sowie Art. 17 Abs. 2, Art. 18 Abs. 1 und Art. 20 genehmigt.

Ziff. 2

Der Grossratsbeschluss über die Besoldung der Magistratspersonen vom 12. April 19884 wird aufgehoben.

Ziff. 3

Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 2014 angewendet.

nGS 2014-001