273.06
Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil
vom 28.11.2021 (Stand 01.11.2022)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 24. November 20201 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Hof zu Wil an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil einen Kantonsbeitrag von Fr. 5'400'000.–.
Für die Ausrichtung des Kantonsbeitrags wird ein Sonderkredit von Fr. 5'400'000.– gewährt. Er wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2023 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2
Die Ausrichtung des Kantonsbeitrags steht unter der Voraussetzung, dass:
Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt.
Die Regierung, in Abstimmung mit dem Stadtrat Wil, legt die weiteren Konditionen in einer Vereinbarung mit der Stiftung Hof zu Wil fest.
nGS 2022-054