321.916.3

Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen

vom 30.11.2014 (Stand 01.12.2014)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 1. Oktober 20131 Kenntnis genommen und

beschliesst:2

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 400 000 000.– für den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 400 000 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und in folgenden drei Tranchen innert 25 Jahren abgeschrieben: Fr. 150 000 000.– ab dem Jahr 2016; Fr. 150 000 000.– ab dem Jahr 2019; Fr. 100 000 000.– ab dem Jahr 2026.

Ziff. 3

Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten.

Der Kantonsrat beschliesst:

  • a) abschliessend über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge ausserordentlicher, nicht vorhersehbarer Umstände entstehen;

  • b) über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge Änderungen am Projekt entstehen, soweit nicht die Regierung zuständig ist:

  • 1. abschliessend bis Fr. 3 000 000.–;

  • 2. unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums von mehr als Fr. 3 000 000.–.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum3.

nGS 2015-027