321.916.3
Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen
vom 30.11.2014 (Stand 01.12.2014)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 1. Oktober 20131 Kenntnis genommen und
beschliesst:2
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 400 000 000.– für den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 400 000 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und in folgenden drei Tranchen innert 25 Jahren abgeschrieben: Fr. 150 000 000.– ab dem Jahr 2016; Fr. 150 000 000.– ab dem Jahr 2019; Fr. 100 000 000.– ab dem Jahr 2026.
Ziff. 3
Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten.
Der Kantonsrat beschliesst:
a) abschliessend über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge ausserordentlicher, nicht vorhersehbarer Umstände entstehen;
b) über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge Änderungen am Projekt entstehen, soweit nicht die Regierung zuständig ist:
1. abschliessend bis Fr. 3 000 000.–;
2. unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums von mehr als Fr. 3 000 000.–.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum3.
nGS 2015-027