321.941.1

Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen im kantonalen Spital Altstätten

vom 10.01.1991 (Stand 10.01.1991)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 20. März 1990 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr 7 233 000.– für bauliche Massnahmen im kantonalen Spital Altstätten werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Baukosten wird nach Abzug der Projektierungskosten von Fr. 150 000.– und eines Beitrags der politischen Gemeinde Altstätten von Fr. 200 000.– ein Kredit von Fr. 6 883 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 15jährige Tilgungsfrist 1991 bis 2005» belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 26–5