321.971.4
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen
vom 13.06.2021 (Stand 15.07.2021)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 24. Februar 2020 Kenntnis genommen und
erlässt
in Ausführung von Art. 23 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen erhöht das Eigenkapital der Spitalregion Fürstenland Toggenburg um Fr. 30'000'000.–.
Die Erhöhung setzt sich zusammen aus einer Bareinlage in der Höhe von Fr. 10'000'000.– und einer Umwandlung bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe von Fr. 20'000'000.– in Eigenkapital.
Ziff. 2
Für die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg wird ein Kredit von Fr. 30'000'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
Ziff. 3
Die Regierung wird ermächtigt, mit der Spitalregion Fürstenland Toggenburg die weiteren Einzelheiten der Auszahlung der Bareinlage und der Umwandlung der Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital zu vereinbaren.
nGS 2021-060