322.913
Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen in der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil
vom 02.04.1998 (Stand 02.04.1998)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 17. Juni 1997 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 16 785 000.– für Umbau und Erneuerung von zwei Patientenhäusern sowie Sanierung von Gebäudeerschliessungen in der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 16 785 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 1999 innert 10 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 33–39