633.411

Gebühren und Entschädigungen für Leistungen der Linthebene-Melioration (Gebührentarif)

vom 21. März 2011 (Stand 1. April 2011)

Der Aufsichtsrat der Linthebene-Melioration erlässt gestützt auf Art. 13 Bst. abis der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen vom 25. Juni 19961 als Gebührentarif:2

I. Gebühren und Kosten Nr. Fr. a) Kanzleigebühren

1. Ausfertigung von Verfügungen und Entscheiden je

angefangene Seite

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.—

2. Fotokopie:

2.1 Bis fünf Kopien, je Kopie

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.—

2.2 Für jede weitere Kopie

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . —.30

2.3 Für jede Farbkopie

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.—

2.4 Für jede Plankopie

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.— bis 10.—

3.

Zustellen oder Abholen einer Urkunde und dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.—

bis 50.—

4. Mahnung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.—

bis 50.—

b) Dienstleistungen und Beratungen

5. Dienstleistungen und Beratungen, die vorwiegend

im privaten Interesse erbracht werden und einen erheblichen Zeitaufwand verursachen: für die Stunde 80.—

bis 180.—

c) Verwaltungsverfahren und -rechtspflege

6. Verfügung oder Entscheid (Einsprache, Rekurs usw.) 50.—

bis

5000.—

1.

sGS 633.41.

2.

Im Amtsblatt veröffentlicht am 27. Dezember 2011, ABl 2011, 3590 ff.; in Vollzug ab 1. April 2011.

nGS 47–20

Nr. Fr. d) Überschreiten der Ansätze

7. Die Höchstansätze können um bis zu 50 Prozent

überschritten werden für besonders aufwendige Amtshandlungen.

II. Entschädigungen a) Temporäre Beanspruchung

8. Vorübergehende Beanspruchung von Flächen im

Eigentum des Werks, je Quadratmeter:

8.1

Grundpauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.—

8.2 Benützungsgebühr, je angefangenen Monat

. . . . . —.50

8.3 Mindestentschädigung je Fall

. . . . . . . . . . . . . . . . 150.—

b) Baurechte

9. Dauernde Baurechte, je Quadratmeter und Jahr,

indexiert

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.80

(Die Entschädigung entspricht einem Index von 108,8 Punkten, Stand August 2010, Basis 2000.)

c) Durchleitungsrechte für 25 Jahre

10. Erdverlegte Leitung, je Laufmeter Leitungslänge bis

zu einer Summe der Durchmesser von

. . . . . . . . .

bis 600 mm 6.—

ab 601 mm 20.—

11.

Zugehöriger Schacht je Stück, bis Durchmesser . .

100 cm 250.—

12. Zugehöriger Schacht je Stück, für Sonderbauwerke

und ab Durchmesser

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

100 cm 500.—

13.

Stangen / Masten von Mittel- und Hochspannungsleitungen, je Stück

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

bis 16 kV 200.—

50 kV–110 kV 500.— grösser 110 kV 1000.—

14. Freileitungen Energie, je Laufmeter Leitungslänge,

je Leiterseil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5.—

15. Freileitungen Daten, je Laufmeter Leitungslänge,

je Datenleitung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.—

Nr. d) Grabenöffnungen und Belagsaufbrüche

16.

Provisorische Instandstellung von Gräben gemäss nach effek­tivem Norm SN 640 535 c durch privates Fachunter­ Aufwand, zulasten nehmen in Absprache und im Einverständnis der Bauherrschaft Linthebene-Melioration, im Auftrag der Bauherrschaft

17. Bei Arbeitsvergabe unter der Regie der Linthebene-

Melioration an Dritte, Verwaltungszuschlag in

Prozent der Kosten für die provisorische Instandstellung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Prozent

18.

Definitive Instandstellung zu einem späteren Zeitpunkt gemäss Norm SN 640 535 c durch die Linthebene-Melio­ration, je Quadratmeter Belagsfläche, Verrechnung an die Bauherrschaft im Zeitpunkt der Bauarbeiten: Fr.

III. Schlussbestimmung

19.

Dieser Tarif wird ab 1. April 2011 angewendet.